Ist eine Holzfeuerung betroffen, erlischt die Betriebserlaubnis automatisch. Diese Feuerstätten müssen daher bis Ende des Jahres stillgelegt oder modernisiert werden. Also entweder gegen ein neues, modernes Gerät ausgetauscht oder mit Emissionsminderungsmaßnahmen nachgerüstet werden. Unter Minderungsmaßnahmen versteht man den Einbau von Katalysatoren oder Staubabscheidern. Je nach Modell können Staubabscheider entweder im Rauchabzug, im Schornstein oder an der Schornsteinmündung installiert werden. Insbesondere bei handwerklich aufwendig errichteten Wohnraumfeuerstätten kann die Nachrüstung die bessere Alternative zu Abriss und Neuaufbau sein.
Alte Kachel- und Kaminöfen modernisieren
Betriebserlaubnis erlischt am 31. Dezember 2024
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