Ofenbauer wissen: Nur mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Baustoffen ist der Genuss von Ofenwärme zulässig. Für den Abstand im horizontalen Strahlungsbereich um die Feuerraumöffnung herum sowie darüber sind mindestens 80 Zentimeter gefordert. Für den Boden unter der Feuerstätte gibt es eine entsprechende Vorschrift, für die gemäß §4 (8) der Musterfeuerungsverordnung (MFeuVO) sowie entsprechender Landes-Feuerungsverordnungen mindestens 50 Zentimeter im Bereich der Feuerraumöffnung gelten und 30 Zentimeter seitlich davon. Liegt ein keramischer oder Naturstein-Fliesenboden im Haus, brauchen Sie sich um nichts Weiteres zu kümmern.
Bei Parkett-, Dielen- oder Teppichboden sowie bei Laminat und anderen Kunststoffböden muss jedoch eine Funkenschutzvorlage mit entsprechenden Abmessungen verlegt werden. Tatsächlich ist hier weniger die Strahlungswärme der Grund als das Brandrisiko, das durch aus dem Feuerraum herausfallende Glut gegeben ist. Zugleich schützt so eine Platte den Boden darunter allerdings auch vor Schmutz und anderen optischen Beeinträchtigungen.
Unterschiedliche Möglichkeiten
Geeignet sind Ausschnitte im Boden, in die Keramik- oder Natursteinfliesen, Schiefer- oder Granitplatten sowie Beton eingelassen sind. Wesentlich günstiger sind Funkenschutzplatten, die einfach auf den vorhandenen Boden aufgelegt werden. Als Materialien sind transparente Glasplatten in allen erdenklichen Zuschnitten ebenso geeignet wie Stahlplatten (oft lackiert oder brüniert. Für Kaminöfen hält der Handel vorgefertigte Lösungen, meist aus Glas oder Stahl, parat, die wahlweise rund, rechteckig, mit angeschnittenen Winkeln, dreieckig oder in Tropfenform (für Eckaufstellung) erhältlich sind. Für handwerklich gesetzte Öfen kann der Ofenbauer eigene maßgeschneiderte Lösungen wählen.
Transparente Klarglasplatten sind bei Ofenkunden vor allem deshalb beliebt, weil sie die optische Wirkung des Untergrunds nicht beeinträchtigen. Hochwertige Glasplatten verfügen meist über einen geschliffenen Rand. Eine solche Platte wertet einen Ofen zusätzlich auf. Auch bei leicht unebenen Böden können Glasplatten eingesetzt werden, da die Biegetoleranz maximal acht Millimeter beträgt. Auf glatten Untergründen sollten Glas-Bodenplatten grundsätzlich mit einer Abdichtung (zum Beispiel Silikonlippe) verlegt werden, weil sonst unweigerlich Staub und Schmutz unter die Glasplatte geraten. Und die Glasplatten sollten nicht aus einfachem Fensterglas, sondern aus Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) bestehen. ESG ist zwar nicht so temperaturbeständig wie die bei Ofenscheiben verwendete Gaskeramik. Durch das bei der Fertigung thermisch unter Druck und Zug vorgespannte Material wird ESG allerdings besonders bruchstabil. Das Glas wird im Herstellungsprozess bis auf über 640 Grad erwärmt und anschließend in einem kalten Luftstrom schockgekühlt. Qualitätsglas für Bodenplatten wie das Metherm-Glas der Firma Mennes entspricht der Norm DIN EN 12150-1. Diese Norm legt Grenzabmaße, Ebenheit, Kantenbearbeitung, Bruchverhalten und physikalische und mechanische Eigenschaften von flachem, thermisch vorgespanntem Kalknatron-Einscheiben-Sicherheitsglas für die Verwendung im Bauwesen fest.
Gläserne Bodenplatten machen sich in der Anwendung praktisch „unsichtbar“, indem sie den ungehinderten Blick auf den eigentlichen Bodenbelag ermöglichen. Man kann einen schweren Ofen darauf abstellen und darüber gehen, ohne dass etwas bricht, und sollte es das aufgrund extremer Gewaltanwendung doch einmal tun, sorgt die definierte Vorspannung des Glases dafür, dass es nicht in großen Splittern, sondern zu Tausenden kleiner Krümel ohne scharfe Kanten zerspringt. Dadurch wird eine Verletzungsgefahr minimiert. Solche Einscheiben-Sicherheitsgläser (ESG) kommen deshalb typischerweise auch bei der Autoverglasung zum Einsatz. Nachteilig an Glasplatten ist, dass sie auf der Oberseite verkratzen können und dass sie wegen der Glasstärke von 6 oder 8 Millimetern recht dick auftragen. Bei Glas ist man übrigens nicht an Klarglas gebunden, auch satinierte oder farbige Glassorten sowie bedruckte Gläser sind als Funkenschutzplatten erhältlich.
Bei Stahlplatten ist eine Dichtung zum Untergrund zwar ebenfalls empfehlenswert, aber nicht unbedingt notwendig. Stahl-Bodenplatten haben den Vorteil, dass sie nicht so dick auftragen wie Glasplatten und somit keine Stolpergefahr besteht. Oberflächlich verkratzen können Stahlplatten allerdings auch, was man den Kunden als „Patina“ erklären kann. Lackierte Stahlplatten sind dafür besonders anfällig. Bei ihnen sind dann gelegentliche Ausbesserungs-Nachlackierungen alle paar Jahre kaum vermeidbar. Bei den Lacken ist auf besonders hohe Kratz- und Abriebfestigkeit zu achten. Stahl-Bodenplatten sind auch emailliert und pulverbeschichtet sowie mit gehämmerter oder gebürsteter Oberfläche erhältlich.