Es handelt sich um folgende Teile der Norm:
EN 16510-2-1:2022 Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-1: Raumheizer
EN 16510-2-2:2022 Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-2: Kamineinsätze einschließlich offener Kamine
EN 16510-2-3:2022 Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-3: Herde
EN 16510-2-4:2022 Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-4: Wohnraum-Heizkessel für feste Brennstoffe —Nennwärmeleistung bis 50 kW
EN 16510-2-6:2022 Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-6: Mechanisch mit Pellets beschickte Raumheizer, Einsätze und Herde.
Freiwillige Anwendung mit Ausnahmen
Zwar ist laut Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. (HKI) die Anwendung einer harmonisierten Norm freiwillig, begründet aber die Vermutung der Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen. Die Besonderheit: Nach der Bauproduktenverordnung, unter die auch die häuslichen Feuerstätten fallen, muss eine harmonisierte Norm nach Ablauf der Koexistenzperiode zwingend angewendet werden. Somit ist der Hersteller verpflichtet, für das Produkt eine Leistungserklärung zu erstellen und es mit der CE-Kennzeichnung zu versehen. Diese Verpflichtung unterscheidet die Normen nach der Bauproduktenverordnung von anderen Normen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
Somit ändert sich durch die Harmonisierung auch der Inhalt der Leistungserklärung. Es müssen die wesentlichen Merkmale nach Anhang ZA des gerätespezifischen Normteils erklärt werden.
Raumluftunabhängige Feuerstätten
Durch die Harmonisierung am 9.11.2023 und der damit verbundenen europäischen Einführung der Normenserie können raumluftunabhängige Feuerstätten nun europaweit mit einer Prüfung nach der EN-16510-x-Serie und mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Bauaufsichtliche Zulassungen nach DIN 18897-1:2005-06 sind zukünftig nicht mehr notwendig bzw. möglich. Somit dürfen Feuerstätten mit Ü-Zeichen aufgrund einer durch das DIBt erteilten bauaufsichtlichen Zulassung für raumluftunabhängige Feuerstätten nicht mehr in den Markt gebracht werden.
Nachhaltigkeitserklärung verpflichtend
Im Rahmen dieser Norm ist die ökologische Nachhaltigkeitserklärung verpflichtend. Die Nachhaltigkeitsinformation ist Bestandteil der Leistungserklärung die der Hersteller abgeben muss: Der HKI hat ein Tool entwickelt womit die Erklärung erstellt werden kann und bietet dies seinen Mitgliedern als neue Dienstleistung an.
Für eine Nachhaltigkeitsdeklaration müssen die verschiedenen Lebensphasen wie Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung eines Produktes betrachtet werden, um eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten.
Informationsveranstaltung
Am Dienstag, den 16. Januar 2024 um 10.00 Uhr findet für HKI-Mitgliedsunternehmen in der Frankfurter Geschäftsstelle eine Infoveranstaltung zur Harmonisierung der Normenreihe statt. Hier wird unter anderem die Bedeutung der Harmonisierung für die Unternehmen erläutert und was es konkret zu beachten gilt.