Die Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft e. V. EFA vertritt die Interessen von Industrie und Handwerk im Bereich der Holzfeuerung. Sie möchte Ergänzung zu den anderen Standesvertretungen der Branche sein und arbeitet seit Jahren daran, der Holzfeuerung auch europäisch eine Stimme zu geben. EFA-Vorstandsmitglied Christian Droll ist Geschäftsführer der Rhein-Ruhr Feuerstätten Prüfstelle GmbH (kurz: RRF) und Teil der Prüf- und Zertifizierungsstellenleitung. Die Normenreihe der EN 16510 wurde am 9.11.2023 harmonisiert und gilt in allen europäischen Mitgliedsstaaten.
Redaktion: Herr Droll, mit der Einführung der EN 16510 ändert sich nicht nur vieles für Sie als Prüflabor, sondern auch für alle Hersteller. Können Sie uns einmal eine kurze Zusammenfassung geben, welche Feuerstätten betroffen sind?
Christian Droll: Von der Änderung sind aktuell Raumheizer, Kamin- und Heizeinsätze, Herde, Heizkessel bis 50 kW sowie Pelletfeuerstätten betroffen. In Zukunft werden ebenfalls noch die Normenteile für Speicherfeuerstätten und Kombi-Feuerstätten harmonisiert. Die EN 16510 soll den aktuellen Stand der Technik abbilden. Die letzten Revisionen der Vorgängernormen liegen teilweise über 15 Jahre zurück. Somit gibt es einige grundlegende Änderungen zu den Vorgängernormen. Diese beinhalten u. a. die einheitliche Ermittlung von Emissionen (OGC, NOX und PM), die Berücksichtigung einer Teillast-Wärmeleistung, eine neue Beurteilung der Feuerstättenfamilien inklusive Klassifizierung der Feuerstättentypen, die Berücksichtigung von elektronischen Bauteilen und nicht zuletzt die Harmonisierung von raumluftunabhängigen Feuerstätten. Aber auch die Anforderungen an Dokumente und der administrative Aufwand in Bezug auf die Kennzeichnung, Anleitungen, das technische Datenblatt, die ökologische Nachhaltigkeitsinformationen ESI und in bestimmten Fällen eine Risikoanalyse stellen die Hersteller und uns vor neue anspruchsvolle Aufgaben. Den EEI und Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad kannten die Hersteller bereits aus den Verordnungen für das Energielabel und Ecodesign. Diese werden nun ebenfalls in der neuen Normenreihe berücksichtigt.
Redaktion: Wie viel Zeit bleibt den Herstellern für die Umstellung?
Christian Droll: Die Europäische Kommission hat eine sogenannte Koexistenzphase von zwei Jahren beschlossen, in welcher Feuerstätten sowohl nach den bestehenden Normen, etwa EN 13240, 13229, 12815, als auch nach der neuen Normenserie EN 16510 in Verkehr gebracht werden können. Diese Koexistenzphase endet am 9.11.2025. Ab diesem Datum müssen alle Feuerstätten auf Basis eines Prüfberichts nach dem entsprechenden Normenteil der EN 16510, ausgestellt durch eine notifizierte Stelle, sowie der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden.
Redaktion: Dadurch, dass der Großteil der Normenreihe EN 16510 veröffentlich ist, werden die Hersteller viele Fragen haben. Wie sieht es bei Daten aus bestehenden Prüfberichten aus? Können diese verwendet werden?
Christian Droll: Die notifizierten Stellen wie etwa unsere Prüfstelle haben ein Positionspapier als Vorschlag für die Verwendung von historischen Daten erarbeitet, welches von der Europäischen Kommission angenommen wurde. Grundsätzlich ist es somit möglich, für eine (Neu-)Bewertung einer Feuerstätte nach EN 16510 diese sogenannten historischen Bewertungsdaten zu verwenden. Eine 1:1-Umschreibung wie im Jahr 2007 von DIN-Normen auf die EN-Normen ist jedoch nicht möglich. Für die jetzige Normumstellung muss Wert für Wert kontrolliert werden, ob die historischen Daten die Anforderungen der EN 16510-1 und der entsprechenden Teile 2 erfüllen.
Darüber hinaus gibt es weitere Anforderungen, wie etwa an Messmethoden, die Prüfbrennstoffe, Akkreditierung des Prüflabors und eine neuartige Familienbildung, welche geprüft werden müssen. Auch jüngere Prüfberichte müssen grundsätzlich einer Evaluierung unterzogen werden. Durch beispielsweise eine Änderung der geforderten Mindestabbrandzeit und damit verbundene Toleranzen oder dem Ausweisen von zusätzlichen Abbränden kann es zu Änderungen der Daten kommen. Jeder Prüfbericht muss somit einer Neubewertung unterzogen werden.
Redaktion: Das klingt schon mal vielversprechend und ich denke auch erleichternd für die meisten Hersteller. Es wird aber bestimmt auch Berichte oder Daten geben, die nicht verwendet werden können, richtig?
Christian Droll: Prüfberichte, bei denen bereits 2007 historische Daten aus DIN-Prüfberichten, etwa gemäß DIN 18891, übernommen wurden, erfüllen nicht die Anforderungen nach EN 16510. Zudem müssen Prüfberichte, welche vor der vollständigen Umsetzung der Bauproduktenverordnung (EU) No. 305/2011 im Jahr 2013 erschienen sind, kritisch betrachtet werden. Hier ist in der Regel eine Nachprüfung notwendig. Die Hersteller können bereits vorab eine Vorauswahl treffen, für welche Feuerstätten eine Evaluierung von historischen Daten sinnvoll ist. Betrachtet werden sollte hierbei unter anderem, ob die entsprechenden Feuerstätten die durch die Ecodesign-Verordnung geforderten Grenzwerte einhalten.
Redaktion: Wie läuft die Verwendung von historischen Daten ab?
Christian Droll: Das Positionspapier zur Nutzung von historischen Daten verpflichtet uns dazu, aktuellen Fertigungsunterlagen des Herstellers mit den bei der Typprüfung genutzten Unterlagen zu vergleichen. In diesem Zuge beurteilen wir ebenfalls Feuerstättenfamilien und Varianten gemäß Anhang G der EN 16510-1. Der größere Aufwand ist jedoch, zu überprüfen, ob historische Daten aus einem existierenden Prüfbericht gemäß EN 16510 verwendet werden können.
Wenn diese Überprüfungen positiv abgeschlossen wurden, kann von unserer Seite ein Prüfbericht nach EN 16510 erstellt werden. Da sich die Anforderungen an die Anleitung und Typenschilder geändert haben, bewerten wir diese im Zuge der Berichtserstellung neu.
Redaktion: Sind die Hersteller nicht für die Anleitung und Typenschild selbst verantwortlich?
Christian Droll: Das ist richtig. Ebenfalls ist die Überprüfung nicht Bestandteil des Anhangs ZA, der die Aufgaben für die notifizierte Stelle definiert.
Redaktion: Müssen die Anleitung und das Typenschild des Herstellers wirklich kontrolliert werden? Wie Sie schon sagten, ist die Überprüfung nicht Bestandteil des Anhangs ZA, welcher die Aufgaben für die notifizierte Stelle und den Hersteller definiert.
Christian Droll: Das ist zum Teil korrekt. Hierdurch haben diese Dokumente keinen direkten Einfluss auf die Konformitätsbewertung der notifizierten Stelle und damit verbundenen CE-Kennzeichnung durch den Hersteller. Die Norm fordert jedoch von uns, im Prüfbericht eine Angabe, ob die Aufstell- und Bedienungsanleitung sowie das Typenschild und technische Datenblatt mit den Anforderungen nach Abschnitt 7 und 10 übereinstimmen.
Redaktion: Das klingt jetzt für beide Seiten aber schon sehr kompliziert. Kann das Prüflabor nicht einfach kurz in die historischen Berichte „reingucken“?
Christian Droll: Leider nein. Das Positionspapier zur Übernahme von historischen Daten sowie die neue EN 16510 Normenreihe sind zu komplex und benötigen eine tiefgründige Betrachtung und Vorbewertung der vorhandenen Prüfergebnisse. Im Gegenzug bietet diese Variante dem Hersteller die Möglichkeit, die Kosten für eine komplette Typprüfung zu vermeiden.
Redaktion: Eine komplette Neuprüfung ist natürlich sehr aufwendig. Muss diese immer durchgeführt werden, wenn ein Teil der historischen Daten nicht verwendet werden kann?
Christian Droll: Nein! Häufig ist es möglich, durch Recherche und Auswertung von Aufzeichnungen und Rohdaten die Forderungen der Norm zu erfüllen. In anderen Fällen können Teile der historischen Daten verwendet und nur einzelne Normenbesta ndteile physisch nachgeprüft werden.
Redaktion: Sollte trotz Ihrer vorrangegangenen Evaluationsarbeit eine physische Neu- oder Teilprüfung erforderlich sein, ist damit zu rechnen, dass bestehende Feuerstätten die neuen Anforderungen ohne Probleme einhalten?
Christian Droll: Das hängt selbstverständlich individuell mit dem jeweiligen Bauprodukt zusammen. Einige generelle Erfahrungen konnten wir bereits sammeln. Für die meisten Bauprodukte sind nun drei Abbrandkurven gefordert anstatt zwei, wovon wiederum zwei unmittelbar aufeinander folgen müssen. Das bringt Produkte, welche nur eine kurze stabile Abbrandphase oder instabile Abbrandbedingungen haben, an ihre Grenzen. Im Ganzen ist diese Anforderung eine indirekte Erhöhung der Grenzwerte, da eine unveränderte Feuerstätte nun in der Regel schlechtere Mittelwerte aufweisen wird als noch unter der Vorgängernorm.
Redaktion: Sie haben Feuerstättenfamilien und Varianten erwähnt. Was ändert sich hier genau?
Christian Droll: Varianten der typgeprüften Feuerstätte müssen gemäss Anhang G der EN 16510-1 neu betrachtet werden. Dieser Anhang beschreibt die Bildung von Produktfamilien und den nötigen Prüfaufwand. Im Unterschied zu den vorangegangenen Normen ist dieser Anhang nun wesentlich umfangreicher als die kurzen tabellarischen Auflistungen von Merkmalen. Zudem ist der Anhang G im Vergleich zu den älteren Fassungen der EN 16510 nun normativ (bindend) und nicht mehr informativ (Leitlinie). Die Definition einer Familie ist nun ebenfalls deutlich enger gefasst, sodass viele bestehenden Prüfungen nicht mehr die vollständige Produktfamilie abdecken. Sollten betroffene Varianten nicht diesem Anhang entsprechen, sind Nachprüfungen oder Neuprüfungen erforderlich.
Redaktion: Die gesamte Umstellung ist mit sehr hohem Aufwand für den Hersteller verbunden. Welche Änderungen mussten Sie als Prüflabor umsetzen und was ist die größte Herausforderung für die RRF in Bezug auf die EN 16510?
Christian Droll: Die reinen normativen Anforderungen wie etwa für die Prüfung der Brandsicherheit haben wir schon früh, ab Erscheinen der ersten Versionen auf Kundenwunsch, umgesetzt. Somit haben wir bereits zu diesem Zeitpunkt einen höheren Aufwand betrieben und unsere Prüfstände kontinuierlich erweitert, etwa zusätzliche Prüfwände und Messpunkte. Durch die lange Unklarheit, wann und in welcher Form die Norm umgesetzt wird, war die Investition in neue Messtechnik immer mit einem sehr hohen Ausfallrisiko verbunden. Trotzdem haben wir, sobald eine Tendenz absehbar war, unsere Kapazitäten erweitert und nicht zuletzt frühzeitig in die neue EN-PME-Staubmessmethode investiert. Hier waren wir an den Vergleichsversuchen bei der Entwicklung und normativen Ausarbeitung der Methode beteiligt und haben zusammen mit der Paul Gothe GmbH eng kooperiert und die ersten Sonden erhalten. Neben den Investitionen in die Messtechnik macht einen Großteil der Kosten für die Prüflabore die Akkreditierung aus. In unserem Fall sind die Akkreditierungsgebühren um über 30 Prozent gestiegen, um die EN 16510 zu implementieren. Damit verbunden sind erhöhte Kosten, die Anschaffung von Prüfmitteln sowie erweiterte Anforderungen an die Kalibrierung und an das Personal und dessen Kompetenz. Zuletzt hat sich der Aufwand für die Dokumentation der Prüfungen sowie für die in der Norm geforderten administrativen Prüfungen von Dokumenten intern bei einer Typprüfung mehr als verdoppelt. Leider haben diese Entwicklungen dazu geführt, dass insbesondere größere Zertifizierer sich gegen eine Akkreditierung nach EN 16510 entschieden haben oder jetzt noch in diesem langwierigen Prozess festhängen. Derzeit sind von vormals über 40 weiteren Laboren zum jetzigen Zeitpunkt 10 weitere Labore in ganz Europa notifiziert. Wir haben diesen Prozess 2013 angestoßen und die zuvor genannten Punkte Schritt für Schritt umgesetzt. Labore, welche erst nach Inkrafttreten der Norm diesen Prozess angestoßen haben, werden Schwierigkeiten haben, dies innerhalb der Koexistenzperiode adäquat zu realisieren. Das führt zu sehr begrenzten Prüfkapazitäten auf dem Markt und ist für uns als Prüflabor eine sehr negative Entwicklung!
Redaktion: Was ist mit historischen Daten von Prüflaboren, welche nicht notifiziert sind oder die nicht mehr existieren?
Christian Droll: Grundsätzlich können historische Daten von anderen Prüflaboren genutzt werden. Diese müssen uns Aufschluss über alle notwendigen Grundlagen geben. Diese Daten müssen ausnahmslos die Anforderungen der EN 16510 erfüllen, und das kann erst in einer Evaluierung des historischen Prüfberichts ermittelt werden. Ist dies aus einem Prüfbericht eines nicht mehr existierenden oder nicht akkreditierten Prüflabors nicht vollständig ersichtlich, müsste eine Rohdatenauswertung durchgeführt werden. Dies ist bei nicht mehr existierenden Prüflaboren nicht möglich.
Bei nicht nach EN 16510 notifizierten Prüflaboren, welche jedoch noch existieren, sind wir auf verifizierte Rohdaten oder Informationen des entsprechenden Prüflabors angewiesen. Wenn diese Labore allerdings keine Notifizierung angestrebt haben, wurde in der Vergangenheit auch selten der Aufwand betrieben, die Anforderungen der EN 16510 einzuhalten. Es gibt allerdings auch Labore, welche die Bereitschaft erklärt haben, uns die bestehenden Daten so aufzubereiten, dass auf dieser Basis eine Übernahme historischer Daten vorgenommen werden kann.
Redaktion: Neben der Verwendung von historischen Daten gibt es auch grundlegende Neuerungen. Welche Änderungen wurden in Bezug auf raumluftunabhängige Feuerstätten umgesetzt?
Christian Droll: Bereits erteilte Zulassungen des DIBt sind formal bis zum Ende ihrer Geltungsdauer beziehungsweise bis Ende der Koexistenzphase gültig. Dazu ist es weiterhin nötig, die in der Bauartzulassung geforderte Fremdüberwachung des Herstellwerkes durchführen zu lassen. Durch die Harmonisierung der einzelnen Normenteile und der damit verbundenen europäischen Einführung der Normenserie 16510 können raumluftunabhängige Feuerstätten europaweit auf Basis einer zukünftigen Prüfung nach der EN-16510-Serie und der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Neue Zulassungen für raumluftunabhängige Feuerstätten nach DIN 18897-1:2005-06 werden vom DIBt nicht mehr erteilt. Im Endeffekt wurde der bisherige Ablauf der Prüfung, welche den Zulassungsgrundsätzen zugrunde lag, in weiten Teilen in die europäische Norm übertragen. Es entfallen jedoch die Zulassungen beim DIBt, was für die Hersteller eine Zeit- und Kostenersparnis darstellt.
Redaktion: Das klingt, als ob der Prüfbericht sehr komplex und umfassend wird. Ist dieser denn für Laien auf dem Markt verständlich?
Christian Droll: Aufgrund der Komplexität ist der Prüfbericht nicht dazu gedacht, veröffentlicht zu werden. Er dient als Grundlage für die Deklaration des Herstellers. Der Hersteller stellt die auf dem Markt geforderten Dokumente wie CE-Kennzeichnung, technisches Datenblatt, Leistungserklärung oder Dokumente gemäß Ecodesign- oder Energylabel-Verordnung zur Verfügung. Einsicht in den Prüfbericht nehmen in der Regel nur interessierte Parteien wie Marktüberwachungsbehörden oder Sachverständige. Unser Angebot umfasst neben dem Prüfbericht seit jeher eine Kurzzusammenfassung der Prüfergebnisse als Handout für den Vertrieb. Die Koordinationsgruppe der notifizierten Stellen hat dies als Vorbild für ein Beispieldokument genommen. Dieses Dokument enthält die Konformitätsaussage in Bezug auf den Anhang ZA und die Zusammenfassung der Prüfergebnisse, etwa Normanforderung erfüllt, Grenzwert eingehalten.
Redaktion: Inwiefern sind Normenänderungen sinnvoll, und welche Vorteile bringt die EN 16510 mit sich?
Christian Droll: Normen werden in der Regel alle 5 Jahre auf Ihre Aktualität überprüft. Die letzten Revisionen liegen zum Teil über 15 Jahre zurück. Somit kann man hier nicht mehr vom aktuellen Stand der Technik sprechen. Die EN 16510 hilft, diesen zu berücksichtigen, beinhaltet erstmals Einbauten in Heizgaszüge wie Katalysatoren, und erleichtert in Zukunft das Inverkehrbringen von bisher ungeregelten Bauprodukten. Zudem fördern die gestiegenen Anforderungen sicherere Produkte auf dem Markt. Wir erhoffen uns, dass durch die neue Normenstruktur Revisionen zukünftig vereinfacht und in kürzeren Abständen stattfinden können, sodass alle Seiten Änderungen schrittweise umsetzen können. Durch die Vereinheitlichung der Staubmessmethode entfallen zudem für die Hersteller zusätzliche aufwendige Emissionsmessungen.
Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch.