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KfW-Förderstopp aufgehoben

Neubauförderung erneut möglich

Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder, allerdings nur als Kreditförderung mit halbierten Fördersätzen und ist in dieser Form bis zum 31.12.22 befristet. 


Förderanträge zur energetischen Modernisierung von Effizienzhäusern und Effizienzgebäuden im Rahmen der BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude (Förderkredite und Direktzuschüsse) können bereits seit 22.02. wieder bei der KfW gestellt werden. Die Beantragung von Direktzuschüssen für Einzelmaßnahmen (zum Beispiel Heizungstausch) bei dem hierfür zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) war von Anfang an nicht vom Förderstopp betroffen.
Fördersummen lassen sich einfach mit dem DEPI-Fördermittelrechner, der auf www.DEPI.de zu finden ist,  kalkulieren. Allgemeine Informationen und Hilfestellung zu Fördermöglichkeiten für Pellet- und Holzheizungen durch Bund, Länder und Kommunen liefert zudem die DEPI-Förderfibel.