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KfW passt Förderrichtlinie an

Grünes Licht für Einzelraumfeuerstätten in klimafreundlichen Neubauten

 

Mehrzügiger Schornstein bietet Flexibilität

 Wer einen Neubau plant, kann somit wieder einen Schornstein einbauen, was das Bauwerk in Bezug auf eine zukünftige Wärmeplanung flexibler macht. So wünschen sich viele Immobilienbesitzer früher oder später neben der Wärmepumpe oder Photovoltaik eine weitere Wärmequelle wie ein Holzfeuer, bei dem Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit im Mittelpunkt stehen. Daher ist ein mehrzügiger Schornstein zu empfehlen, der neben den Abgaskanälen auch einen Versorgungskanal hat. Durch diesen können Kabel und Leitungen von Klima- oder Solaranlagen ohne aufwendige Stemm- oder Kernbohrarbeiten gezogen werden.

Rückwirkend gültig

 Die überarbeitete Richtlinie gilt auch rückwirkend für bereits bei der KfW eingereichte Projekte und Anträge, für die noch keine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausgestellt wurde. Da das Förderprogramm aber weiterhin Biomasse-Heizungsanlagen ausschließt, darf die Feuerstätte nicht an den Wasserkreislauf der Heizungsanlage angeschlossen werden. Zudem wird das Holzfeuer nicht als Wärmequelle angerechnet. Die moderne Feuerstätte kann aber bei kalter Witterung die Wärmepumpe entlasten und höhere Stromkosten vermeiden.

 

 

 


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