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Stimmungsbarometer

Was macht das Austauschgeschäft auf der Zielgeraden?

Ende dieses Jahres ist die letzte Tranche an Einzelraumfeuerstätten der Baujahre vom 1. Januar 1995 bis 21. März 2010 gemäß 1. BImSchV entweder auszutauschen oder stillzulegen, sofern sie nicht durch eine Vor-Ort-Messung „freigetestet“ werden können oder nicht schon werksseitig einen Nachweis für die Erfüllung der BImSchV-Grenzwerte besitzen. Für ein nächstes Branchen-Stimmungsbarometer im K&L-Magazin baten wir deshalb eine Auswahl an Branchenvertretern um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen. Interessant sind die Antworten unter anderem, weil sich je nach Region ein unterschiedliches Bild ergibt. So liegt ein schleppender Vollzug in Nordrhein-Westfalen nach Auskunft von Robert Mülleneisen zum Beispiel an einer in der Landesbauordnung fehlenden Verpflichtung der Schornsteinfeger, überfällige Austausche behördlich zu melden. Aber lesen Sie selbst ...

An der Umfrage beteiligt haben sich:

Robert Mülleneisen, 260° Kaminwerk GmbH & Co. KG, Leverkusen,

Jochen Scherzer, A.S.S. Kaminbau GmbH, Wilhermsdorf

Stephan Kohl, Kamin- und Kachelofenbau, Grünstadt

Hendrik Schütze, Großenhainer Ofenbauer GmbH, Großenhain

Jens Hilt, Kamin-Deele Hilt, Delbrück

K&L-Magazin: Welchen Anteil an Ihrem Geschäft hat der Austausch gemäß BImSchV austauschpflichtiger Feuerstätten in diesem Jahr, und wie hat er sich in den letzten Jahren entwickelt?

Robert Mülleneisen: Vorab: Ich antworte Ihnen hier als Inhaber meines Ofenbaubetriebs, nicht als GVOB-Vorsitzender. Es hat über die letzten zwei bis drei Jahre zugenommen – hauptsächlich sind es bei mir Kachelofeneinsätze. Da sind auch viele Geräte mit einem Alter von über 20 Jahren dabei, die eigentlich schon früher hätten getauscht werden müssen, vereinzelt sind es auch Kaminöfen und Kaminanlagen. Der Anteil an meinem Alltagsgeschäft liegt trotzdem nur bei maximal um die 10 Prozent. Ein Problem, das den überfälligen Austausch bremst: In NRW müssen die Schornsteinfeger noch keinen Vollzug melden. Dazu müsste erst noch die LBauO geändert werden. Die meisten Kunden, die einen Austausch wünschen, kommen aus ökologischen Gewissensgründen.

Jochen Scherzer: Bei mir entfallen rund 30 Prozent aufs Austauschgeschäft, 70 Prozent sind Neukunden.

Stephan Kohl: Das Austauschgeschäft macht bei mir dieses Jahr zirka 30-40 Prozent unseres Umsatzes aus. Das ist schon eine spürbare Steigerung im Gegensatz zu den Vorjahren, denn da lag der Anteil ehemals bei zirka 5-10 Prozent.

Hendrik Schütze: Bei uns hat das Austauschgeschäft nur einen geringen Anteil, es sind vielleicht 1–2 Prozent vom Gesamtumsatz. Der Umsatz durch Austausch ist überdies tendenziell sinkend gegenüber den Vorjahren.

Jens Hilt: Ich würde sagen, der Anteil liegt schon bei 20 bis 30 Prozent.

K&L-Magazin: Wie hoch ist der „Überhang“ an alten Feuerstätten, die eigentlich schon zu vorherigen Fristabläufen hätten ausgetauscht werden müssen, aber erst jetzt zu einem Austausch-Auftrag bei Ihnen werden?

Robert Mülleneisen: Ich schätze den Überhang aus vorgenanntem Grund sehr hoch ein, und das ist tatsächlich auch ein Problem. In Süddeutschland sind wahrscheinlich schon 70 Prozent mit dem Austausch durch.

Jochen Scherzer: Maximal 5 Prozent – die genauen Zahlen kennen nur die Kaminkehrer. Diese entscheiden über Sein oder Nicht-Sein.

Stephan Kohl: Ich schätze den Überhang auf 80 bis 90 Prozent.

Hendrik Schütze: Ich schätze den Anteil an älteren Austauschgeräten in unserem regionalen Umfeld auf zirka 10 Prozent.

Jens Hilt: Hoch, sehr hoch! Viele Schornsteinfeger haben zur letzten Frist oder sogar darüber hinaus 1–2 Jahre mitgegeben, daher schätze ich auch einen Überhang von 60–70 Prozent.

K&L-Magazin: Insbesondere von der nun letzten Austauschfrist bis zum 31.12.2024 sind ja Feuerstätten betroffen, die womöglich noch nicht einmal oder gerade erst 15 Jahre alt sind. Hier wäre aufgrund des altersbedingten Zustands und auch der die Emissionen bereits besser berücksichtigenden Bauweise ja womöglich ein Weiterbetrieb durch „Freitestung“ mittels einer Vor-Ort-Messung möglich. Wie häufig werden solche Anfragen von Kunden an Sie herangetragen, oder bieten Sie diesen Service sogar von sich aus an, und wenn ja, wie hoch ist in solchen Fällen die Quote der „Durchfaller“? Wie oft erwächst daraus (im Vorwege) ein lukratives Reparaturgeschäft, wenn beispielsweise für eine erfolgversprechende Messung zum Beispiel zunächst Feuerraumauskleidungen oder Türdichtungen instand gesetzt werden müssen?

Robert Mülleneisen: Eine solche Anfrage ist bislang noch nicht an mich herangetragen worden. Es ist möglich, dass das vorher schon bei den Schornsteinfegern abgefangen wurde, das weiß ich nicht genau. Gerade bei den jüngeren der austauschpflichtigen Anlagen gibt es aber häufiger Diskussionsbedarf mit den Kunden.

Jochen Scherzer: Die Freitestung bieten in unserem Gebiet nur Kaminkehrer an. Die Preise variieren zwischen 400 Euro und 1.000 Euro. Diese Option wird von sehr wenigen Kunden in Anspruch genommen, da es immer noch ein alter Ofen bleibt (alte Dichtungen, alte Auskleidung, ältere Technik ...).

Stephan Kohl: Bei einer seriösen Beratung muss immer auf die Möglichkeit der „Freitestung“ hingewiesen werden. Viele Schornsteinfeger bieten das mittlerweile an, auch um deren Messgeräte refinanzieren zu können.

Bei den Messungen ist die Durchfallquote mit 10 bis 20 Prozent relativ gering. Das liegt auch daran, dass man so häufig messen kann, bis es passt. Laut aktueller LAI-Kommentierung ist die Vor-Ort-Messung nur bis 31.12.2024 vorgesehen – wenn es dabei bleibt. Durch Emissionsmessungen entstehen wenig Folgegeschäfte. Die Bereitschaft der Kunden zur Messung ist nach unserer Erfahrung insgesamt eher gering.

Hendrik Schütze: Ein einfacher Austausch der zwischen 1995 und 2010 gebauten Anlagen ist allein deshalb nicht möglich, weil es sich mehrheitlich um Heizkamine handelt, die nur durch Rückbau der gesamten Verkleidung austauschbar wären. Hier kommt also der Neubau einer Feuerstätte in Betracht; das ist aber aus Budgetgründen oft nicht die erste Wahl. Eine Messung ist für die meisten Ofenbesitzer das „geringere Übel“ (begeistert ist niemand). Wir generieren geschätzt fünf Rückbauten und Neuanlagen pro Jahr aus Gründen fehlenden Emissionsnachweises einer Altanlage. Meistens wird dann aus dem ehemaligen Warmluft-Heizkamin ein Speicher-Kachelofen. Täglich laufen bei uns etwa zwei Anfragen bezüglich eines Nachweises, eines Austauschs oder einer Messung auf. Davon kann für zirka 50 Prozent ein Nachweis der Grenzwerte der 1. Stufe 1. BImSchV durch Herstellerunterlagen erbracht werden. Der Rest wird in der Regel gemessen – mit Erfolgsquote nahe 100 Prozent. Die Messung muss durch einen Schornsteinfeger erfolgen, deshalb hat unsere Firma kein eigenes Angebot dafür. Einige Schornsteinfegerbetriebe haben einen Kollegen mit eigens ausgestattetem Fahrzeug nur für die Messung von Einzelraumfeuerstätten. Der schafft täglich zwei Messungen. Nach deren Aussagen wird es noch bis Mitte/Ende 2025 dauern, bis alle Altanlagen durchgemessen sind. Was das Reparaturgeschäft an solchen Altanlagen betrifft, kommt der Austausch von Schamotte oder Dichtungen schon gelegentlich vor, das ist aber kein „lukratives“ oder nennenswertes Geschäft.

Jens Hilt: Bei uns ist es etwas anders, Messungen durch den Schornsteinfeger kommen vor, aber eher selten. Ich würde behaupten, die Nachfrage besteht bei maximal fünf Prozent der Kunden überhaupt. Reparaturen einer alten Feuerstätte, um sie zu ertüchtigen, gibt es bei mir auch so gut wie nicht. Hier wird doch eher die ganze Feuerstelle getauscht, auch wenn das mit einem kompletten Rückbau der Altanlage verbunden ist. Rund fünf Prozent aller Anfragen greifen auf die Methode „Abscheider statt Austausch“ zu. Auch dieser Personenkreis ist so klein, da wir ihnen überzeugend erklären, dass sie damit nach wie vor Altgeräte behalten, bei denen es auf Sicht auch nur eine geringe Chance gibt, in der Zukunft Ersatzteile zu bekommen.

K&L-Magazin: Welche Rolle für die emissionsmäßige Ertüchtigung älterer Feuerstätten spielt bei Ihnen der Einbau nachgeschalteter Staubabscheider oder ähnlicher technischer Einrichtungen?

Robert Mülleneisen: Aktuell eine sehr geringe. Die Kosten dafür sind allerdings auch ziemlich hoch, deshalb hat das bei mir noch keinen signifikanten Anteil.

Jochen Scherzer: Staubabscheider und ähnliche technische Einrichtungen spielen in meinem Kundenkreis keine Rolle.

Stephan Kohl: Zirka zwei bis fünf Prozent aller austauschpflichtigen Feuerstätten werden bei uns mit einem Staubabscheider ausgerüstet.

Hendrik Schütze: Die Nachrüstung mit Staubabscheidern oder ähnlichen Einrichtungen spielt bei uns eine untergeordnete bis keine Rolle, da zusätzlich eine Messung der CO-Emissionen erfolgen muss. Somit wird Staub gleich mit gemessen, dann gibt es den Stempel für Bestandsschutz ohne Einbau des Staubabscheiders. Gelegentlich erfolgt die Nachrüstung eines Staubabscheiders bei fest verbauten Heizkaminen. Aus Kapazitätsgründen leiten wir diese Anfragen immer an den Schornsteinbauer unseres Vertrauens weiter. Allgemein sind die Kosten für die Installation eines elektrostatischen Abscheiders zu hoch, sodass solche Bauteile nur „unter Zwang“ eingebaut werden. Freiwillig macht das keiner.

Jens Hilt: Wie bereits erwähnt kommt die Nachrüstung bei unserem Kundenkreis für maximal fünf Prozent in Betracht.

K&L-Magazin: Wie lange wird das Austauschgeschäft nach Ihrer Einschätzung über den 31.12.2024 hinaus anhalten?

Robert Mülleneisen: Ich gehe davon aus, dass ich noch zwei Jahre mindestens mit dem Austauschgeschäft zu tun habe. Es steht und fällt allerdings auch mit der Novellierung der Landesbauordnung und einer Verpflichtung, überfällige Feuerstätten zu melden.

Jochen Scherzer: Ich rechne damit, dass das Austauschgeschäft bis in den Sommer 2025 anhält. Es hängt auch davon ab, wie schnell die Hersteller liefern können.

Stephan Kohl: Es wird noch einige Jahre dauern, bis alle austauschpflichtigen Feuerstätten ausgetauscht sind – mangels behördlicher Kontrolle, und weitaus häufiger aufgrund einer falschen Einstufung durch die Schornsteinfeger.

Hendrik Schütze: Die Überhänge aus dem Austauschgeschäft werden bei uns wohl noch bis Ende 2025 abgearbeitet werden. Der Austausch alter Feuerstätten wird auch ohne Vorgabe der 1. BImSchV weitergehen. Wenn die Geräte in die Jahre kommen oder nicht mehr gefallen, wird etwas Neues angeschafft.

Jens Hilt: Ich denke, das Thema wird uns noch deutlich länger als bis zum Ende dieses Jahres beschäftigen. Viele Schornsteinfeger sagen, dass ja die nächste Feuerstättenschau in zwei bis drei Jahren anliegt und sie erst dann einen austauschpflichtigen Ofen oder Kamin bemängeln würden. Daher rechne ich noch mit mindestens drei Jahren – und dann kommt bestimmt bis dahin die nächste Stufe einer neuen BImSchV.

K&L-Magazin: Danke für Ihre Antworten auf die Fragen.

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