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Bundesrat beim Bürokratieabbau zu zögerlich

Anstatt den Vorschlag der Bundesregierung zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von zehn auf lediglich acht Jahre mitzutragen, hätten die Länder gut daran getan, der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu folgen und eine Verkürzung von zehn auf sechs Jahre zu beschließen. Das hätte Handwerksbetriebe spürbar entlastet.

Wichtige Impulse setzt der Bundesrat mit seiner Entschließung speziell zum Bürokratieabbau für den Mittelstand. Die vorgeschlagene Abschaffung der Aufbewahrung von Jahresabschlüssen in Papierform oder die automatisierte Meldung der Krankenmeldung an Arbeitgeber durch die Krankenkassen sind nur einige der richtigen Maßnahmen für eine wirksame Entlastung des Handwerks. Der Bundestag ist aufgefordert, die Vorschläge des Bundesrats aufzugreifen und im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV umzusetzen.“

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