Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
 Aktiver Verbraucherschutz

Marktüberwachung für Feuerstätten zur Einhaltung gültiger Vorschriften.

Die staatliche Marktüberwachung hat zur Aufgabe, die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, Normen und Standards auf den heimischen Märkten sicherzustellen. insbesondere in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen. Ziele der Marktüberwachung: Verbrauchersicherheit, Förderung eines fairen Wettbewerbs und Verhinderung unfairer oder illegaler Praktiken. Kontrolliert werden Produkte, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, Unternehmen transparent agieren sowie gesetzliche Informationspflichten einhalten. Dies betrifft insbesondere Sicherheitsstandards, Gesundheitsvorgaben und Umweltschutz.

Der HKI Industrieverband e. V. hat die vergangenen Wochen intensive Gespräche mit Vertretern von Marktüberwachungsbehörden in Bezug auf Ökodesign geführt. Am Ende stimmte die Marktüberwachung dahingehend überein, als dass durch den Hersteller nur reproduzierbare und auch nachvollziehbare Werte erklärt werden sollen. Diese sollen im Rahmen der Herstellerangabe gegenüber der Behörde begründet werden.

Grundlage für die Marktüberwachung von Feuerstätten in Bezug auf Ökodesign beziehungsweise Energieeffizienzkennzeichnung, sind die EU-Verordnungen 2015/1186 bzw. 2015/1185. Die Normenserie EN 16510 „Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe“ ist unter der europäischen Bauproduktenverordnung harmonisiert und nicht unter der Ökodesign-Richtlinie. Daher wird die Normenreihe von den Marktüberwachungsbehörden der Ökodesign-Verordnung nachrangig betrachtet.

Grundsätzlich wird eine Angabe von Grenzwerten kritisch gesehen, da die Nachvollziehbarkeit in der Regel nicht erfüllt wird. Auch die Verwendung der Zeichen „≥“ / „≤“ in Verbindung mit den erklärten Werten ist in Ökodesign nicht vorgesehen und in der entsprechenden Verordnung 2015/1185 auch nicht genannt. Dabei ist Allen klar, dass es beim Betrieb von Feuerstätten zu Abweichungen, bspw. durch Messfehler, verschiedene Prüfer in den Prüflaboren, bei der Holzfeuchte (max. ± 2 Prozent) sowie der Verwendung ausgewählter Holzscheite (keine Äste oder losen Rindenstücke usw.) und Fertigungstoleranzen kommen kann. Das Aufrunden des berechneten Energieeffizienzindex (EEI) wird von Seiten der Marktüberwachung akzeptiert.

Bei der Berechnung des EEI muss der zugrunde gelegte Wirkungsgrad dem Wert entsprechen, der in der Leistungserklärung bzw. der technischen Dokumentation nach Ökodesign/Energieeffizienz-Kennzeichnung durch den Hersteller erklärt wird. Somit darf nur ein Wirkungsgrad von 80 Prozent für die Berechnung genutzt werden und nicht 80,7 Prozent. Die Berechnung muss nachvollziehbar sein und zur angegebenen Energieeffizienzklasse passen.