Nachdem am 9. November 2023 die EU-Kommission nun endlich die Normenteile 2-1 bis 2-4 sowie 2-6 im Amtsblatt der EU veröffentlicht hat, lud der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. (HKI) seine Mitglieder am 16. Januar 2024 nach Frankfurt, um über die Folgen der Veröffentlichung und der damit einhergehenden Harmonisierung zu informieren. Auch wenn es eine Flut an Informationen war, wich am Ende des Tages dann doch noch das ein oder andere Fragezeichen aus den Gesichtern der rund 50 Teilnehmer.
Nachprüfungen, Übergangsfrist und Nachhaltigkeitsverpflichtung
Zum einen erfuhren die Mitgliedsunternehmen, welche Änderungen die EN 16510 Serie im Vergleich zu den alten Feuerstättennormen beinhaltet und zum anderen, inwieweit vorhandene Prüfergebnisse verwendet werden können bzw. wann Nachprüfungen/Neuprüfungen notwendig sind. Darüber hinaus machte der Verband im Rahmen seiner Veranstaltung darauf aufmerksam, dass die EU-Kommission eine Koexistenz-Periode von zwei Jahren festgelegt hat. In diesem Zeitraum dürfen Feuerstätten für feste Brennstoffe sowohl nach den bisherigen Normen als auch nach der EN 16510 Normenreihe in Verkehr gebracht werden. Nach dem Ende dieser Koexistenz-Periode können Feuerstätten für feste Brennstoffe nur noch nach der EN 16510 Normenreihe in Verkehr gebracht werden.
Geräte, die bereits vor Beginn der Koexistenz nach den bestehenden harmonisierten Normen wie z.B. EN 13240 geprüft wurden und am Ende der Koexistenz noch auf dem Markt sind, müssen in einem neuen Prüfbericht nach EN 16510-2-x bewertet werden. Alle wesentlichen Merkmale, die beispielsweise für Raumheizer in der EN 16510-2-1 beschrieben sind, müssen auf Grundlage der Verfahren und Anforderungen von EN 16510-2-1:2022 und EN 16510-1:2022 (neu) bewertet werden.
Mit Veröffentlichung der EN 16510-2-x:2022 wird auch eine ökologische Nachhaltigkeitsinformation für Feuerstätten als Bestandteil der Leistungserklärung verpflichtend. Dazu müssen die verschiedenen Lebensphasen bis hin zu der Entsorgung eines Produktes betrachtet werden. Der HKI hat in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister ein Berechnungstool entwickelt, mit dem die Erstellung einer Nachhaltigkeitsinformation nach EN 16510-2-x:2022 auf Basis von standardisierten Prozessen ermöglicht wird.
Bürokratische Hürden und problematisches Handling
Problematisch aus Sicht der teilnehmenden Unternehmen ist die Bewertung des wesentlichen Merkmals „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“. Denn nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission soll diese Bewertung nach einem neuen AVCP-System 3+ erfolgen, ein entsprechender delegierter Rechtsakt ist derzeit in Erarbeitung. Da es sich dabei nicht um eine Prüftätigkeit, sondern um die Verifizierung einer Herstellererklärung handelt, darf diese Aufgabe nicht von den bekannten und für die Typprüfungen beauftragten notifizierten Prüfstellen durchgeführt werden. Es muss eine Notifizierung als “notified validation body” für AVCP-System 3+ separat erfolgen. Leider ist der entsprechende Rechtsakt noch nicht veröffentlicht.
Am Ende waren sich alle Teilnehmer einig, dass diese zusätzliche bürokratische Hürde zu weiteren Verzögerungen führt und die rechtzeitige (Nach-)Prüfung der Produktpaletten bis zum Ende der Koexistenz-Periode im November 2025 nun noch weiter erschwert.
Lange hat’s gedauert – Norm in mehreren Teilen
Die Normreihe EN 16510-x „Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe“ besteht aus mehreren Teilen und wurde am 21. Dezember 2022 durch CEN und die deutsche Fassung mit Ausgabedatum 2023-02 von DIN veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am 9. November 2023. Der Teil 1 legt allgemeine Anforderungen an die Geräte sowie die anzuwendenden Prüfverfahren fest. Die Teile 2 beschreiben gerätespezifische Anforderungen (wesentliche und beschreibende Merkmale). Insgesamt war der HKI gut zehn Jahre mit der Thematik befasst, so lange zog sich das Normverfahren hin. Im Rahmen dieser Norm ist auch eine ökologische Nachhaltigkeitserklärung verpflichtend.