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Hersteller von Partikelabscheidern in der Software „EuroKAM Futura“ 

Zur Führung des rechnerischen Funktionsnachweises einer Feuerungsanalage für feste Brennstoffe mit Partikelabscheider wurden weitere Hersteller von Partikelabscheidern in die Katalogdaten der „EuroKAM Futura“ aufgenommen.

Ab dem 31. Dezember 2024 treten in Deutschland strengere Regelungen für Feuerstätten, die Festbrennstoffe, zum Beispiel Holz oder Kohle nutzen, in Kraft. Diese Regelungen betreffen vor allem den Umweltschutz und die Reduzierung von Schadstoffemissionen. Feuerstätten für feste Brennstoffe, die zwischen dem 01.01.2005 und dem 21.03.2010 eingebaut wurden, dürfen ab dem 01.01.2025 nicht mehr betrieben werden, wenn die vorgegebenen Werte der 1. BImSchV an Staub und CO nicht eingehalten werden.

Der Betreiber einer solchen Feuerungsanlage muss dann die Feuerstätte austauschen oder technisch nachrüsten, um die geltenden Grenzwerte einzuhalten. Eine Möglichkeit ist die Berücksichtigung eines Partikelabscheiders. Dies hat zur Folge, dass eine wesentliche Änderung an der Abgasanlage vorgenommen wird, für welche der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eine Abnahme erteilen muss. Die Abnahme erfordert dabei eine Querschnittsberechnung der Abgasanlage in Anlehnung an DIN EN 13384 unter Berücksichtigung des eingebauten Staubabscheiders. Mit der Software EuroKAM Futura aus dem Hause Hottgenroth ist eine solche Berechnung möglich. In der Software sind die Produktdaten von Partikelabscheidern einiger namhafter Hersteller hinterlegt, z. B. Kutzner + Weber, OekoSolve, Schräder Abgastechnologie. Der Anwender kann somit einfach eine Berechnung durchführen und überprüfen, ob die Bedingungen unter Berücksichtigung des im Verbindungsstück, dem senkrechten Abgaswege oder dem Mündungsbereich eingebauten Partikelabscheiders eingehalten werden.

Hottgenroth Software AG, 50829 Köln

Foto: Hottgenroth

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