Ab 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es forciert die Umstellung von fossilen Heizträgern wie Erdgas und Öl auf erneuerbare Energien, um die CO₂-Emissionen weiter zu reduzieren. Laut GEG ist eine neue Heizung im Neubau zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Funktionierende Öl- oder Gasthermen müssen jedoch nicht ausgetauscht und defekte Heizungen dürfen repariert werden.
Die Bundesfachgruppe OL nutzte den Termin des 20. Norddeutschen Kachelofenbauertags, um sich im Vorwege zu einer Sitzung im benachbarten Malchow zusammenzufinden. Da nicht alle Landesfachgruppenleiter den Weg in den Norden antreten konnten, fand die Sitzung hybrid (in Präsenz und online) statt. Hier eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Tagungsergebnisse.
Die GEG-Novelle beschäftigt die Branche nachhaltig. Das macht auch die am Ende doch sehr rege Beteiligung an unserer branchenspezifischen Umfrage deutlich. In der Jahresbeilage „Branchenguide“, die zusammen mit der letzten K&L-Ausgabe verschickt wurde und auch auf der Seite www.kl-magazin.de zu finden ist, haben sich bereits mehrere Akteure geäußert. Hier kommen nun mit Jürgen Bähr von der Allianz Freie Wärme und Andreas Müller, dem Geschäftsführer Technik beim ZVSHK noch zwei weitere Stimmen zu Wort.
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfolgt ab dem 1. Januar 2024 der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Den Bürgern stehen vielfältige Lösungen zur Verfügung. Es gilt dabei der Grundsatz der Technologieoffenheit. Beim Umstieg auf...
Wie kann man zukunftssicher heizen? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde vom Bundestag beschlossen, vom Bundesrat verabschiedet und soll zum 1.1.2024 in Kraft treten. Verbraucher sind weiterhin verunsichert. Dabei gilt weiterhin: Auch ab dem Jahr 2024 sind Einzelraumfeuerstätten wie Kachelöfen, Heizkamine oder Kaminöfen erlaubt. Fakt ist, dass GEG bezieht sich nur auf Heizungsanlagen, nicht auf klassische Einzelraumfeuerstätten.
Um sich unabhängiger von russischen Energielieferungen zu machen, stellte die Bundesregierung Lieferketten neu auf. Während bei Öl und Kohle bereits Fortschritte zu verzeichnen sind, gestaltet sich die Umstellung der Gasversorgung etwas schwieriger. Wie geht es also weiter in der nächsten Heizsaison...
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden. Das gilt ab 2024 zuerst nur unmittelbar für Neubaugebiete. Sobald die regionale Wärmeplanung...
Am 9. September 2023 stimmte der Bundestag für eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der zur Abstimmung vorgelegte Entwurf enthält einige Änderungen und folgt damit den Anträgen der Koalitionsparteien. Entscheidend ist: Das GEG wird an das Wärmeplanungsgesetz gekoppelt, das ebenfalls zum 1...
Holzfeuerstätten sind weiterhin erlaubt, wie nach Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bestätigt. Das Gesetz hatte viel Verunsicherung bei Verbrauchern ausgelöst. Einzelraumfeuerstätten, wie z. B. Kachelöfen, Heizkamine und Kaminöfen, die die aktuellen Bundesimmissionsschutz-Vorschriften erfüllen, sind keinesfalls den Vorgaben des GEG unterworfen, wie viele irrtümlicherweise glaubten. Damit besteht Klarheit – und die Entscheidung für das Heizen mit Holz als CO2-neutralem, regenerativem Brennstoff kann zukunftssicher getroffen werden. Erst kürzlich hat die EU bestätigt, dass Brennholz weiterhin als erneuerbarer Energieträger gilt.
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat den Bundestag passiert, die neuen Vorgaben für eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 werden ab 1. Januar 2024 in Kraft treten. Damit stehen Hausbesitzern neben der Nutzung zentraler Wärmenetze, je nach Situation und...
Nach einer längerenweiterhin kontroversen Debatte im Bundestag haben die Abgeordneten am 8. September 2023 in namentlicher Abstimmung die GEG-Novelle (Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung) beschlossen. Lesen Sie hier die Stellungnahmen des FV SHK Baden-Württemberg und des FV SHK Bayern.
Die im Bundestag verabschiedete Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hätte deutlich schneller und besser kommen können. Sie trägt hoffentlich dazu bei, eine Phase zunehmender Verunsicherung der Bevölkerung und Eintrübung der Modernisierungsdynamik zu überwinden. Im jetzt beschlossenen...
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat den Bundestag passiert, die neuen Vorgaben werden ab 1. Januar 2024 in Kraft treten. Damit stehen Hausbesitzern neben der Nutzung zentraler Wärmenetze, je nach Situation und finanziellen Möglichkeiten, viele Optionen der effizienten, dezentralen Wärmeerzeugung in den Gebäuden zur Verfügung
Der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern sieht analog zur Stellungnahme des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima nunmehr eine Chance zur Beruhigung der Unsicherheiten im Heizungsmarkt. Die sehr große Verunsicherung der Bevölkerung hinsichtlich der Entstehung des sogenannten Heizungsgesetzes und die daraus resultierende Eintrübung der Modernisierungsdynamik ist zu einer schwerwiegenden Belastung der Branche geworden. Das GEG regelt zu kleinteilig die einzelnen Tatbestände. Die Endkunden und auch Praktiker sind bei der Auslegung des Gesetzes und der Interpretation der Inhalte teilweise überfordert. Sollte die Verunsicherung im Mark anhalten, wird eine weitere Zurückhaltung der Endkunden die Folge sein.
Wie kann man zukunftssicher heizen? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde vom Bundestag beschlossen und soll zum 1.1.2024 in Kraft treten. Verbraucher sind weiterhin verunsichert. Dabei gilt weiterhin: Auch ab dem Jahr 2024 sind Einzelraumfeuerstätten wie Kachelöfen, Heizkamine oder Kaminöfen erlaubt. Fakt ist, das GEG bezieht sich nur auf Heizungsanlagen, nicht auf klassische Einzelraumfeuerstätten.
Das neue Heizungsgesetz (GEG) für mehr Klimaschutz wurde entschärft und soll nun doch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden. Laut Gesetzentwurf soll ab Januar 2024 jede im Neubau neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Ökoenergie betrieben werden