Schon bis zum Jahresende 2023 hatte die baden-württembergische Landesregierung den 104 größten Kommunen im Land die Pflicht auferlegt, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Diese zeigen Wege auf, wie der Heizungssektor dekarbonisiert werden soll. Unter anderem beschreiben die Kommunen darin eher allgemein, in welchen Teilen ihres Gebiets Fern- oder Nahwärme ausgebaut werden könnten, wo Wasserstoff-Netze entstehen könnten oder wo Gebäude weiterhin durch eine individuelle Heizung wie eine Wärmepumpe beheizt werden.
Die Wärmepläne entfalten keine direkte Rechtswirkung: Wärmeplanung ist keine Wärmenetzplanung. Sie wirken sich also nicht unmittelbar darauf aus, welche Heizung man in ein Gebäude einbauen darf. Dennoch lohnt sich der Blick in den Wärmeplan. Nur so kann man umfassend informiert eine sinnvolle Entscheidung für die nächsten Jahrzehnte treffen, wenn eine Heizung ersetzt werden muss. Hauseigentümer wie Heizungsinstallateure stehen dabei vor einem Problem: Wo findet man diesen kommunalen Wärmeplan? Hat die eigene Kommune bereits einen erstellt? Und was steht drin?
Zur Klärung dieser Fragen will der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg mit der neuen Webseite www.waermeplanung-bw.de beitragen. Seit Jahresbeginn sammelt der Verband dort alle Wärmepläne, die baden- württembergische Kommunen bislang veröffentlicht haben – und es werden ständig mehr: Auch ohne gesetzliche Verpflichtung haben mehr als 200 Städte und Gemeinden im Land freiwillig einen kommunalen Wärmeplan erstellt oder sind gerade dabei. Bis spätestens Mitte 2028 müssen dann alle Kommunen über diese Strategiepa piere zur Wärmewende verfügen.
Wer den Wärmeplan einer Kommune sucht, der wird auf www.waermeplanung-bw.de schnell fündig. Zudem haben die Heizungsexperten des Fachverbands dort Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die kommunale Wärmeplanung und den Heizungstausch zusammengestellt. Links zu aktueller Berichterstattung zum Thema, zu dem damit befassten Institutionen sowie zu den rechtlichen Grundlagen runden das Angebot ab.
„Wir wollen mit dieser Webseite der entstandenen Unsicherheit bei Heizungsthemen durch fachlich fundierte Informationen entgegenwirken“, sagt Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des FV SHK BW. „Wer in den nächsten Jahren seine Heizung erneuern muss, wird sich intensiver als früher mit der Frage beschäftigen müssen, welche Technologie für das jeweilige Gebäude am jeweiligen Standort die richtige ist. Zwar wird in weiten Teilen des Landes eine individuelle Heizung weiterhin die einzige Möglichkeit bleiben. Ob Fernwärme überhaupt eine Möglichkeit wäre oder ob man langfristig etwa eine wasserstofffähige Gasheizung in Betracht ziehen kann, dazu liefern kommunale Wärmepläne relevante Informationsbausteine.“ Becker ergänzt, dass die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und das WPG auch die Heizungsinstallateure im Land vor Herausforderungen stellen: Sie müssen seit Jahresbeginn Hauseigentümer vor einem Heizungstausch beraten. Das können sie nur dann, wenn sie selbst über alle relevanten Informationen verfügen. Auch deshalb hat der FV SHK BW die kommunalen Wärmepläne als schnellen, übersichtlichen Zugang zusammengetragen.
Nach den langen Diskussionen im vergangenen Jahr rät Becker allen Beteiligten, den neuen Regeln Zeit zu geben, zu wirken. „Kommunen, Heizungsinstallateure, Hausbesitzer aber auch Institutionen wie die KfW als Geber der Fördermittel müssen jetzt lernen, mit den neuen Vorgaben umzugehen.“
Der FV SHK BW betont die Chancen, die die Gesetze ermöglichen: „Ein Gebäude energetisch zu sanieren und erneuerbare Energien einzusetzen, dient nicht nur dem Klimaschutz, sondern senkt auch die Energiekosten, erhöht den Wohnkomfort und steigert den Wert der Immobilie“, zählt Becker auf. Becker empfiehlt daher, sich frühzeitig an einen der rund 3100 qualifizierten SHK-Innungsfachbetriebe zu wenden, zu erkennen am blau-rot-gelben Eckring „Sanitär-Heizung-Klima“. Dieser informiert über die neuen Anforderungen und die Fördermöglichkeiten. „Unsere Betriebe sind vorbereitet für die Wärmewende“, so Becker.