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FV SHK Baden-Württemberg

Stefan Menrath an die Spitze des Fachverbandes gewählt

Stefan Menrath vertritt damit die Interessen von 3.100 Innungsfachbetrieben der Handwerke Installations- und Heizungsbau, Klempnerei, Ofen- und Luftheizungsbau sowie Behälter- und Apparatebau in ganz Baden-Württemberg. Die rund 50.000 Beschäftigten dieser Gewerke sind als Macher der Energiewende im Ländle gerade sehr gefragt.

Der SHK-Unternehmer aus Plankstadt betritt kein Neuland. Bereits seit 2011 wirkt er im Vorstand des Landesverbandes mit. Zudem kann er auf eine langjährige Erfahrung im Vorstand und als Obermeister der Innung für SHK-Heidelberg zurückblicken.

„Unser Handwerksbereich hat Zukunft wie kaum ein anderer“, sagte Stefan Menrath nach seiner Wahl. Der aktive Einsatz im Klimaschutz bestätige die bedeutende Rolle der SHK-Betriebe. Ziel der Innungsfachbetriebe sei es, für ihre Kunden „Energiemanager“ mithilfe moderner, innovativer Gebäudetechnik zu sein. „Es lohnt sich, sich für unsere zukunftsorientierten Handwerke einzusetzen“, begründete er sein ehrenamtliches Engagement. Er versichert, dass er all seine Stärke, Konzentration und Entschlossenheit in die Themen der im Fachverband organisierten Gewerke einsetzen wird.

Wohin er die Berufsorganisation als Vorsitzender lenken will, machte Stefan Menrath deutlich. „Als Handwerk und auch als Branche müssen wir gerade in diesen turbulenten Zeiten zusammenhalten.“ Dabei sei die Unterstützung aller Innungen das unerlässliche Fundament für einen leistungsstarken Fachverband. „Nur gemeinsam sind wir stark, wir die 44 Innungen in Baden-Württemberg, und nur so werden wir die großen Herausforderungen der Zukunft meistern können.“

Nicht nur, aber gerade die Energiewende werden wir nur gemeinsam schaffen. Darum ist es unsere Aufgabe, miteinander zu kooperieren und auch unseren Innungen und Betrieben diesen Gedanken der Kooperation nahezulegen.

Auch warnte er deutlich vor den Konsequenzen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Zusammenhang mit der Wärmeplanung in Baden-Württemberg. „Mit ein Ergebnis der sogenannten Leitplanken war, dass im Gebäudebestand die neuen Regelungen des GEG erst dann gelten sollen, wenn die Kommune eine Wärmeplanung erstellt hat. Das baden-württembergische Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2021 verpflichtet die größeren Städte und Gemeinden bis zum Ende dieses Jahres eine Wärmeplanung vorzulegen, viele kleinere Gemeinden machen dies ebenfalls auf freiwilliger Basis, da es Fördermittel gibt. Das hat nun zur Folge, dass in diesen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg das GEG und damit die Regelungen zum Heizungstausch nun doch unmittelbar zum 1. Januar 2024 gelten könnten.“ Diese Konstellation hätte damit zwei Folgen: zum einen wird es in Baden-Württemberg zu großen Teilen den dringend für die praktische Handhabung benötigten zeitlichen Vorlauf, den die Leitplanken im Sinn hatten, nun doch nicht geben. Zum anderen entsteht ein Flickenteppich, der es den Betrieben nochmal erschwert, die Kunden richtig zu beraten. Und ob die Bürgerinnen und Bürger verstehen und akzeptieren werden, dass sie keine Gasheizung einbauen dürfen, während in der Nachbargemeinde die Umstellung erst bis zum Jahr 2028 erfolgt, ist fraglich.

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