Damit Verpackungsmüll möglichst minimiert wird, macht das seit Anfang 2019 geltende Verpackungsgesetz wichtige Vorgaben. Darüber hinaus gelten seit Anfang 2022 erweiterte Hinweispflichten gegenüber Endverbrauchern. Und es gibt eine Dokumentationspflicht für den Handwerksbetrieb, wie viel Verpackungsmüll nach Art und Masse im zurückliegenden Kalenderjahr entsorgt wurde.
Alle diese genannten Punkte behandelt das Merkblatt „Transportverpackungen“, das der ZVSHK mit Stand Januar 2022 herausgegeben hat. Auf 18 Seiten findet der organisierte Innungsbetrieb Hintergrundinfos zur Branchenlösung, erfährt was in Zukunft zu tun ist und bekommt Erläuterungen zu möglichen Problemen – und wie sie sich lösen lassen. Abschließend sind mehrere Musterschreiben im Merkblatt enthalten, um Endkunden über Entsorgungsmöglichkeiten zu informieren beziehungsweise um Hersteller, Lieferanten oder Entsorger über Vereinbarungen innerhalb der Sanitär-Heizung-Klima-Branchenlösung in Kenntnis zu setzen.
Das Merkblatt „Transportverpackungen“ steht für organisierte Innungsbetriebe zum Download bereit unter der Website-Adresse www.zvshk.de (im Suchfeld den Quicklink QL21117610 eingeben und mit dem Passwort einloggen).