In ganz Baden-Württemberg verfolgten 115 Teilnehmer am Bildschirm die „Live-Sendung“ aus dem „Walter-Bucerius-Seminar-Studio“ in der Stuttgarter Fachverband-Geschäftsstelle. Fachverband-Referatsleiter Dipl.-Ing. (FH) Jörg Knapp wurde dabei kräftig von Tobe Hinrichs unterstützt, der aus dem hohen Norden, genauer aus dem ostfriesischen Leer, zugeschaltet war. Tobe Hinrichs ist Leiter der Service-Abteilung und technischer Berater bei der Firma Leda und bei den Walter-Bucerius-Seminar-Teilnehmern bereits seit Jahren ein beliebter Referent. Für den Zentralverband Sanitär Heizung Klima sendete der Referent für Ofen- und Luftheizungsbau Tim Froitzheim aus der Geschäftsstelle in Sankt Augustin.
Im Fokus stand die neue Fachregel Ofen- und Luftheizungsbau (TROL), die wesentlich überarbeitet wurde und in diesem Jahr als neue Fassung erscheint, „da Korrekturen und Änderungen zu umfangreich waren“, so Jörg Knapp, „hier wurden nicht nur Begriffe neu angepasst und erweitert, sondern auch einige Berechnungen vollständig neu gestaltet.“
Jörg Knapp stellte einzeln die von der Überarbeitung betroffenen Kapitel vor, wie etwa die neuen Anforderungen im Brandschutz, die neuen Berechnungsverfahren für Warmluftöfen, Hypokausten und auch die Neueinführung des Verbrennungsluftnachweises.
Besonders die wichtigsten Änderungen im Kapitel 4.17 „Wassertechnik“ wurden von ihm näher beleuchtet und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Planung, den Bau, die Inbetriebnahme sowie den Betrieb von wasserunterstützten Kachelöfen und Heizkaminen vorgestellt. Er ging insbesondere auf das Zusammenspiel zwischen dem Ofen- und Luftheizungsbauer und dem Zentralheizungsbauer ein und auf die sich aus den unterschiedlichen Gewerken ergebenden Verantwortlichkeiten.
Ganz aktuell konnte Jörg Knapp zudem von den Anforderungen der novellierten Feuerungsverordnung (FeuVO) des Landes Baden-Württemberg berichten, die am 1.2.2021 in Kraft getreten ist. Einen kurzen Blick warf der Techniker außerdem auf die Entwicklungen hinsichtlich des gemeinsamen Betriebs von RLA-Feuerstätten und Lüftungsanlagen.
Neue Nachweisverfahren
Insbesondere der Abschnitt 5 „Verbrennungsluftversorgung“ der TROL wurde vollständig neu gefasst. Die dringend notwendige Definition der Situation „Feuerstätte mit Verbrennungsluftleitung“ ist ins technische Regelwerk aufgenommen worden. Tobe Hinrichs wies in seinem ersten Vortrag deshalb darauf hin, dass damit wichtige Vorgaben für die baurechtliche Bewertung von TROL-Feuerstätten getroffen wurden. Hier gibt es künftig neben einem vereinfachten Nachweisverfahren für die ausreichende Verbrennungsluftversorgung über den Raumluftverbund, zusätzlich zwei weitere Nachweismöglichkeiten mittels Verbrennungsluftleitung, um baurechtliche Anforderungen erfüllen zu können. Praxisnah erläuterte Hinrichs die neuen Planungshilfen für den Ofenbauer, vor allem die neuen Nachweisverfahren mittels Verbrennungsluftleitungen und das vereinfachte Berechnen.
In seinem zweiten Vortrag stellte Hinrichs die wichtigsten Verbesserungen und notwendigen Änderungen in den neuen Kapitel 7, Warmluftofen, und 15, Dimensionierung von keramischen Heizgaszügen, vor. Er hob besonders hervor, dass die Aufnahme der Berechnung der Nennwärmeleistung für den Speicherbetrieb in das TROL-Kapitel 7 dem Fachbetrieb nun erstmals erlaubt, eine Aussage über den gesamten Berechnungsgang eines Warmluftofens zu machen. Ein großer Vorteil des neuen Kapitels ist, dass nun nur noch ein Berechnungsverfahren enthalten ist und keine drei. Insoweit wurde auch der Rechenweg für keramische Heizgaszüge vereinheitlicht und vereinfacht, bei gleichzeitig vielfältigen Optionen und Anpassungsmöglichkeiten der Heizgaszüge. In den Änderungen wurde „das Beste aus den bisher unterschiedlichen Rechenwegen“ einbezogen, so Hinrichs.
Als „Highlight“ der TROL 2021 bezeichnete der Ofen- und Luftheizungsbau-Experte schließlich die neue und vollkommen überarbeitete Planung und Berechnung von Hypokausten. Diese findet sich im Abschnitt 10 „Flächenheizung“. In das neue Berechnungsverfahren wurden verschiedene Erkenntnisse aus der Praxis für die Planung und den Bau von Hypokausten integriert. Der gesamte Berechnungsgang sei nun vereinfacht und verständlicher ausformuliert.
Änderungen beim Brandschutz
Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene haben sich Änderungen beim Brandschutz ergeben. Dies hat Auswirkungen auf die Planung von Neuanlagen ebenso wie bei der Sanierung bestehender Anlagen. In seinem Vortrag beleuchtete Referent Tim Froitzheim vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima das neue Kapitel 6 „Brand- und Wärmeschutz“. Er legte den Teilnehmern die neuen baurechtlichen Vorgaben dar und zeigte die Anforderungen für die Praxis auf. Dabei ging er unter anderem auf die Klarstellung bei der Eingruppierung des notwendigen Brandschutzes von Böden ein. Der Schutz von Böden muss nun nach Wärmedämmstufe 3 und nicht wie früher nach Wärmedämmstufe 4 durchgeführt werden.
Tim Froitzheim stellte außerdem neue Möglichkeiten des Brandschutzes in Verbindung mit der Verwendung von ruhenden Luftschichten zu Decken und Wänden vor.
Besonders freute die Organisatoren und Referenten die herausragende Beteiligung der Teilnehmer: im Chat jagte eine Frage die nächste. So trugen vor allem die Ofen- und Luftheizungsbauer-Fachleute selbst dazu bei, mit ihren zahlreichen Fragen die Veranstaltung zu einem sehr lebendigen, abwechslungsreichen und praxisbezogenen Event zu formen, aus dem alle Beteiligten sehr viel herausziehen konnten. Und das immerhin bei einer Dauer von fast acht Stunden, unterbrochen durch eine Mittagspause, die leider jeder für sich selbst verbringen musste,
Im kommenden Jahr aber wird das 88. Walter-Bucerius-Seminar hoffentlich wieder in seinem gewohntem Umfeld im Kurhaus in Titisee stattfinden können. „Bitte merken Sie sich schon einmal den 15. bis 17. Februar 2022 vor, wir freuen uns auf ein persönliches Wiedersehen!“, verabschiedete Jörg Knapp die teilnehmenden Ofen- und Luftheizungsbauer-Experten,.
Info
Schulungen TROL
Voraussichtlich ab September 2021 wird der Fachverband Webinare und Schulungen zur neuen TROL 2021 anbieten. Entsprechende Informationen werden rechtzeitig über die Webseite www.fvshkbw.de, die Innungs- und Mitgliederrundschreiben sowie über die Newsletter gestreut.