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Betrachtung zur Umsetzung der Gesetze rund um Öfen Und Kamine

Vollzugsdefizite oder sind wir im Plan?

Die wesentlichen Ziele – insbesondere des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – ist, die im European Green Deal vereinbarten Vorgaben zur Senkung der für den Klimawandel verantwortlichen Treibhausgasemissionen einzuhalten. Die Vorgaben sind, vorsichtig gesagt, vor allem für die westlichen Industrienationen sehr ambitioniert. Bis zum Jahr 2050 soll in der Europäischen Union als erstem Kontinent stufenweise eine hundertprozentige Klimaneutralität erreicht werden, um die rasante globale Erderwärmung auf durchschnittlich 1,5 Grad Celsius (im 20-Jahres-Mittel und bezogen auf die vorindustrielle Zeit) bis zum Ende dieses Jahrhunderts einbremsen zu können. Derzeit ist völlig offen, ob das überhaupt gelingen kann. Eine wesentliche Säule ist der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern Kohle, Öl und Gas.

Nachdem in unseren Breiten eine Beheizung von Gebäuden unerlässlich ist und dafür jährlich eine sehr große Energiemenge aufgewendet werden muss, die bislang weit überwiegend fossilen Ursprungs ist, liegt hier ein wesentlicher Schlüssel zur Erreichung der Klimaschutzziele. Im Jahr 2023 gab es im Vorwege zum 2024 in Kraft getretenen neuen Gebäudeenergiegesetz einen Rekordabsatz bei neu installierten Wärmeerzeugern – teils mit Vorzieheffekten und großenteils nicht durch klimaschonende Heizgeräte, die mit regenerativen Energieträgern betrieben werden. Die stark promotete Wärmepumpe konnte jedenfalls nicht im von der Politik erhofften Maße von dem Boom profitieren: Sie erzielte zwar einen Zuwachs von immerhin 51 Prozent, aber mit 696.500 Geräten fiel der Löwenanteil von über 50 Prozent vom Gesamtmarkt nach wie vor auf die Gasbrennwerttechnik. Den größten Zuwachs erzielten mit 101 Prozent Ölbrennwertkessel, während die nachhaltige Wärmeerzeugung aus Biomasse mit lediglich 49.500 Geräten sogar einen Einbruch von minus 44 Prozent verkraften musste. Man könnte von „verkehrter Welt“ sprechen.

Die rund 11,5 Millionen Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe nehmen einen wesentlichen Teil der mit Biomasse betriebenen Wärmeerzeuger ein. Hier besteht seit Inkrafttreten der novellierten 1. BImSchV am 22. März 2010 ein stufenweise umzusetzender Austauschplan für Altgeräte, der auch in den nächsten Jahren noch massive Umsätze für die Ofenbranche mit sich bringen wird. Schließlich sind von den 11,5 Millionen Kachel- und Kaminöfen sowie Kaminen im Jahr 2022 noch weit über die Hälfte (65 Prozent) Altgeräte im Bestand, die vor März 2010 in Betrieb genommen wurden, 45 Prozent der Geräte sind älter als 20 Jahre. Da wartet auch nach dem Auslaufen der in der 1. BImSchV vorgesehenen Maßnahmen noch jede Menge Austauschgeschäft auf die Branche. Die Gesamtzahl der Feuerstätten, bei denen der Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme festgesetzt wurde, liegt bei zirka 3,05 Millionen.

Damit die Wärmewende nicht eine reine Energiewende bleibt, wo ein Energieträger lediglich durch einen anderen ersetzt wird, wurde zusätzlich zur 1. BImSchV und dem GEG mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein Anreizprogramm aufgelegt, durch das die Effizienz der im Gebäude genutzten Heizenergie gesteigert werden soll. Der „Elefant im Raum“ ist nämlich die erhebliche Wärmeenergievergeudung im Altbaubestand, dem durch Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle begegnet werden sollte. Da solche Dämmmaßnahmen, aber auch die Investition in eine effizienzsteigernde Haustechnik beziehungsweise Eigenenergieerzeugung sehr kostspielig sind, ist hier zur Entlastung sanierungswilliger Immobilienbesitzer eine Förderung unumgänglich.

Im Gespräch mit Oswald Wilhelm

K&L-Magazin: Wie bewerten Sie den aktuellen Stand der Umsetzung der GEG-Novelle im Hinblick auf die angestrebten Klimaschutzziele im Gebäudesektor? (Unterfragen dazu: Halten Sie die GEG-Novelle überhaupt für geeignet / ausreichend, um die angestrebten Klimaschutzziele zu erreichen? Wo ggf. nicht? Und wie könnte da aus Ihrer Sicht nachgebessert werden?)

Oswald Wilhelm: Das ist schwer zu bewerten. Das Gebäudeenergiegesetz hat für große Aufregung und Verunsicherung gesorgt und dazu geführt, dass viele Bürgerinnen und Bürger zunächst abwarten. Die sich ständig ändernden Fördermittel tragen ebenfalls nicht dazu bei, ein Gefühl der Verlässlichkeit zu schaffen. Darüber hinaus ist das Gebäudeenergiegesetz eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft, die zunächst umgesetzt werden muss. Zukünftige Änderungen sollten mit Bedacht und unter Einbindung aller Fachleute erfolgen und vor allem nicht überstürzt initiiert werden. Auch Gesetze benötigen Zeit, um ihre Wirkung zu entfalten.

K&L-Magazin: Die Diskussion zur energetischen Biomassenutzung, namentlich der Holzfeuerung, befindet sich seit Jahren in einem stetigen Spannungsfeld zwischen dem Gesundheitsschutz (Feinstaubbelastung) und dem Klimaschutz durch einen regenerativen Energieträger, wobei da ja – Stichwort: CO2-Rechner des UBA – inzwischen sogar die Klimaneutralität in Abrede gestellt wird. Es ziehen also unterschiedliche politische Gremien und Akteure an teils gegensätzlichen Strängen. Was ist Ihre Ansicht dazu?

Oswald Wilhelm: Seit Mitte März 2024 ordnet der UBA-CO₂-Rechner Holzbrennstoffen, darunter auch Pellets, CO₂-Emissionen zu. Bei einem 200 qm großen Einfamilienhaus mit Baujahr 2002 bis 2011 für vier Personen bedeutet das zum Beispiel bei einem Verbrauch von 2,5 Tonnen Pellets 1,47 Tonnen CO₂-Emissionen. Die CO₂-Neutralität der heimischen Energieressource Holz entfällt damit aus Sicht des UBA. Das 2023 verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG) bewertet die energetische Nutzung von Holz und die dazu korrespondierende Wärmetechnologie als vollwertige Erfüllungsoption für die im GEG verankerte Quote von 65 % erneuerbaren Energien, die beim Heizungstausch im Haus erreicht werden muss. Der vom UBA und weiteren NGOs immer wieder erhobene Vorwurf fehlender Nachhaltigkeit und CO₂-Neutralität entbehrt jeder Grundlage. Bei der energetischen Nutzung nachhaltiger Holzenergie wird nur so viel CO₂ frei, wie vorher der Atmosphäre entzogen wurde. Aus unserer Sicht muss Biomasse weiterhin ein fester Bestandteil der Energiewende bleiben.

K&L-Magazin: Stichwort: „Holzfeuerung im Neubau“: Wo sehen Sie da sinnvolle Einsatzmöglichkeiten, und welche Feuerstättengattung scheint Ihnen da besonders geeignet zu sein?

Oswald Wilhelm: Holzfeuerungsanlagen sind im Neubau besonders dort sinnvoll, wo hohe Systemtemperaturen benötigt werden. Dies kann beispielsweise in Gebäuden mit einem hohen Trinkwarmwasserbedarf wie Krankenhäusern der Fall sein oder in Gebäuden, die nur temporär genutzt werden, wie zum Beispiel in Ferienhäusern. Darüber hinaus gibt es, insbesondere mit Blick auf die vergangenen Jahre, oft den Wunsch nach einer Feuerstätte, die vollkommen unabhängig von Energieimporten und Stromversorgung funktioniert. Dies führt dazu, dass Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen auch in Neubauten häufig sinnvoll zum Einsatz kommen.

K&L-Magazin: Zum 31.12.2024 läuft die letzte Austauschfrist für veraltete Einzelraumfeuerstätten gemäß der 1. BImSchV ab. Wie ist da der aktuelle Stand des Geräteaustauschs, und wie ist Ihre Prognose, bis wann der Austausch alter Feuerstätten voraussichtlich abgeschlossen sein könnte?

Oswald Wilhelm: Einen definierten Zeitrahmen des Austausches kann man nicht formulieren, da gerade bei den Feuerstätten, deren Betreiber bis Ende dieses Jahres Zeit für einen möglichen Austausch oder eine Nachrüstung oder eine Messung durch den Schornsteinfeger haben, die Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erst in der Regel bei der nächsten Feuerstättenschau (alle 3 bis 4 Jahre) feststellen, ob eine Feuerstätte zum Beispiel außer Betrieb genommen wurde. Somit könnte der Betreiber die Feuerstätte auch in diesem Zeitraum ersetzen, ohne dass es vom Schornsteinfeger beanstandet wird.

K&L-Magazin: Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.

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