Arbeitgeber müssen das Verfahren der digitalen Krankschreibung ab 2023 anwenden. Betriebe können die neuen Prozesse schon jetzt testen.
Die meisten gesetzlich Versicherten bekommen bei einer Krankschreibung nur noch zwei Zettel in die Hand gedrückt: einen gelben Schein zur Vorlage beim Arbeitgeber und eine Ausfertigung für die persönlichen Unterlagen. Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkasse übernehmen inzwischen viele Arztpraxen auf digitalem Weg. Laut dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen haben Ärzte zuletzt rund 1,3 Millionen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) pro Woche ausgestellt.
Auch auf Arbeitgeber kommen durch die eAU Veränderungen zu, denn ab 1. Januar 2023 wird das neue Verfahren für sie Pflicht. Künftig laufe es wie folgt ab: Arbeitnehmer müssen sich zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Betrieb abmelden und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzeigen. Die Arztpraxen übermitteln die eAU-Daten an die Krankenkasse. Betriebe wiederum rufen die Daten dann aktiv bei der Krankenkasse ab, wenn sich Mitarbeitende krankgemeldet haben.
Tipp: Betriebe haben die Möglichkeit, das neue Verfahren schon freiwillig zu nutzen, denn bis Ende 2022 läuft noch die Pilotphase. Wie der GKV-Spitzenverband mitteilt, haben Betriebe damit die Chance, ihre internen Abläufe auf eAU-Tauglichkeit zu testen. Der Austausch laufe über Prozesse, die bereits seit Jahrzehnten zwischen Arbeitgebern und Kassen etabliert sind – also über den Kommunikationsserver. Während der Pilotphase müssten Beschäftige ihre Arbeitsunfähigkeit zusätzlich per Bescheinigung nachweisen.