Für 2024 empfiehlt die Mindestlohnkommission die Anhebung der Lohnuntergrenze um 41 Cent. Unter welchen Voraussetzungen tritt der neue Mindestlohn in Kraft?
Der gesetzliche Mindestlohn soll ab 2024 in zwei Stufen steigen, das empfiehlt die Mindestlohnkommission: Zum 1. Januar 2024 soll die Lohnuntergrenze zunächst auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben werden. Und zum 1. Januar 2025 soll der gesetzliche Mindestlohn dann auf 12,82 Euro steigen. Die Mitglieder der Mindestlohnkommission haben lange gerungen und den Beschluss erstmals nicht im Konsens gefällt. Denn die Positionen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern lagen weit auseinander.
Laut Steffen Kampeter von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) liegt der nun erzielte Kompromiss oberhalb dessen, was die Arbeitgeberseite in die Verhandlungen eingebracht hatte. Die Arbeitnehmervertreter hingegen hatten laut Stefan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mindestens eine Anhebung auf 13,50 Euro gefordert.
Wer entscheidet wann über die Erhöhung des Mindestlohns?
Der Bundesarbeitsminister „erwartet“ für 2024 eine „deutliche Steigerung“ des gesetzlichen Mindestlohns. Doch er entscheidet nicht selbst über die Anhebung. Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 in Deutschland als Lohnuntergrenze eingeführt. Sie lag zunächst bei 8,50 Euro pro Stunde. Seither gab es mehrere Mindestlohnerhöhungen – die letzte war im Oktober 2022. Seither liegt der Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde. Wie geht es jetzt weiter?Mit dem Beschluss der Mindestlohnkommission tritt die neue Lohnuntergrenze nicht automatisch zum Jahreswechsel in Kraft. Als nächstes ist nun die Bundesregierung gefordert: Sie muss sich mit der vorgeschlagenen Anpassung auseinandersetzen und kann sie per Rechtsverordnung verbindlich machen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat bereits in einem Pressestatement angekündigt, dass die Bundesregierung den Vorschlag der Mindestlohnkommission zum 1. Januar 2024 und zum 1. Januar 2025 umsetzen will. Quelle: www.handwerk.com