In vielen Fällen sind die Bürger bei der Nutzung von Nah- und Fernwärme von sogenannten Anschluss-, Benutzungszwängen und Verbrennungsverboten betroffen. Dies bedeutet, dass sie ihre Heizungstechnik und die zugehörigen Energieträger etwa im Neubau nicht frei wählen dürfen. Zudem sind sie mit zehn oder mehr Jahren langfristig an die entsprechenden Wärmeanbieter sowie an deren Preise gebunden. Oft handelt es sich dabei um Energielieferanten oder kommunale Einrichtungen wie z.um Beispiel Stadtwerke, die ihre Wärmekunden per Satzung oder vermehrt auch über notarielle Beurkundung in den Grundstückskaufverträgen zur Wärmeabnahme verpflichten. Da es selten Alternativanbieter, also Wechsel- beziehungsweise Kündigungsmöglichkeiten für die Wärmekunden gibt, sprechen Verbraucherschützer längst von „gefangenen Kunden“ in den Wärmenetzen. Für die Allianz Freie Wärme (www.freie-waerme.de) mit führenden Verbänden und Unternehmen aus dem Wärmemarkt kommt hinzu, dass dann ein marktwirtschaftlicher Wettbewerb zu Gunsten der Verbraucher gar nicht stattfinden kann. In einer Stellungnahme zur geplanten Änderung des Fernwärmerechts hat nun der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwar die Einführung von neuen Verbraucherrechten für Fernwärmekunden begrüßt, hält diese aber in wichtigen verbraucherrelevanten Punkten für nicht ausreichend.
Modernisierte rechtliche Grundlagen für Fernwärme gefordert
Verbraucherschützer, Industrie, Handwerk und Handel kritisieren schon seit Langem, dass es sich beim Fernwärmemarkt um einen der letzten unregulierten Monopolmärkte in Deutschland handelt. Jetzt will die Bundesregierung mit einer Novellierung des Fernwärmerechts die EU-Energieeffizienzrichtlinie in den Bereichen Fernwärme und Fernkälte umsetzen. Der vzbv kritisiert hierbei vor allem, dass die veraltete, rechtliche Grundlage für Fernwärmeverträge, die AVBFernwärmeV, nicht umfassend und verbraucherorientiert modernisiert wird. Dies sei aber dringend erforderlich. Gefordert werden: kein einseitiges Änderungsrecht der Versorgungsbedingungen durch die Versorger, ein außerordentliches Kündigungsrecht der Verbraucher bei Preisänderungen, keine Anschluss- und Benutzungszwänge mehr zuzulassen, sowie eine Verkürzung der Vertragslaufzeit, der Vertragsverlängerung und der Kündigungsfristen.
Verbraucherfreundlicher Wettbewerb im Wärmemarkt muss stattfinden
„Wir können uns den Forderungen des Verbraucherschutzes nur anschließen, da die Kunden von Nah- und Fernwärme in sehr vielen Fällen vertraglich extrem eingeschränkt sind, aber auch durch die kommunalen Zwangsvorgaben kein marktwirtschaftlicher Wettbewerb um die technisch, wirtschaftlich und ökologisch sinnvollsten Lösungen stattfindet“, bekräftigt Colin Rokossa, Sprecher der Allianz Freie Wärme die Forderungen des vzbv. Nah- und Fernwärme sind nach Ansicht der Allianz Freie Wärme auch „freie Wärme“, wenn sie frei wählbar und wirtschaftlich sind. „Oft scheint man aber in Städten und Gemeinden gewissen Trends und politischen Vorgaben zu folgen, obwohl zentrale Wärmenetze nicht automatisch und alleinig die kostengünstigste und umweltfreundlichste Lösung sind“, ergänzt Colin Rokossa. Um aber dies herauszufinden können Bauherren, Immobilienbesitzer und Kommunalpolitiker ein kostenfreies Online-Tool nutzen, das von der VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V. entwickelt wurde. Der Wärmevergleich-Rechner unter www.freie-waerme.de vergleicht die Wärmekosten, den Primärenergiebedarf und die CO2-Emissionen von zentralen Wärmenetzen und dezentralen individuellen Lösungen, unabhängig vom Gebäudetyp. Ob als Ein- oder Mehrfamilienhaus oder für eine ganze Siedlung.