In vielen Berufen lauert Gefahr am Arbeitsplatz. Dennoch kommen nur etwa die Hälfte der Unternehmen ihrer Pflicht nach, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dabei ist es elementare Basis des betrieblichen Arbeitsschutzes. „Wer Gesundheitsrisiken im Betrieb nicht identifiziert, bewertet und erforderlichenfalls abstellt, wird spätestens bei einem schweren Arbeitsunfall mit höchst unangenehmen Fragen der Aufsichtsbehörden oder gar des Staatsanwalts rechnen müssen“, erklärt Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad.
Wie Vorgesetzte die Gefährdungsbeurteilung konkret angehen sollen, da lässt ihnen der Gesetzgeber freie Hand. Wichtig ist, nicht nur unfallträchtige Tätigkeiten zu kontrollieren. Auch Gesundheitsaspekte mit langfristigen Folgen gehören dazu, zum Beispiel Lärm oder Staub. Selbst die psychischen Belastungen der Mitarbeiter müssen erfasst werden. „Für die Prüfung empfiehlt sich ein regelmäßiger Termin im Jahr, an dem die Mitarbeiter zur Arbeitssicherheit unterwiesen und Ersthelfer benannt werden“, so Petra Timm. In größeren Betrieben sollten das zehn Prozent der Belegschaft sein. Die Ausbildungskosten übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft. Quelle txn