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Handwerksverkehr

Dieser muss noch stärker berücksichtigt werden

Am Freitag, dem 14. Juni 2024, haben Bundestag und Bundesrat auf Basis eines Kompromissvorschlages des Vermittlungsausschusses die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verabschiedet. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Es ist positiv, dass mit dieser Reform des Straßenverkehrsgesetzes den lokalen Behörden mehr Spielraum für gezielte Maßnahmen zur nachhaltigen Organisation des Verkehrs gegeben wird. Neben Belangen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs können künftig auch stärker Aspekte des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden.

Das Handwerk hätte sich jedoch gewünscht, dass dezidiert auch die Aspekte der Versorgung der Bevölkerung und der ansässigen Gewerbebetriebe erwähnt worden wären. Das würde helfen, ausgewogene Maßnahmen für alle Verkehrsbedürfnisse zu gestalten.

Besonders unverständlich ist, dass der Gesetzgeber die Regelungen für das Bewohnerparken nicht weiterentwickelt hat, um auch die ansässigen Betriebe zu berücksichtigen. Dieses Anliegen des ZDH wurde schon beim ersten Abstimmungsanlauf der Straßenverkehrsnovelle im Oktober 2023 von der überwältigenden Mehrheit des Bundesrates und den Kommunalverbänden unterstützt.

Hier wird der ZDH auf weitere Anpassungen drängen:

Der wachsende private Pkw-Verkehr auf der einen Seite und die aktuellen Anstrengungen zur Förderung von Radverkehr und ÖPNV auf der anderen Seite erschweren immer mehr die notwendigen Verkehre des Handwerks in den Städten und Gemeinden. Städte und Kommunen müssen deshalb in die Lage versetzt werden, moderne Verkehrskonzepte zu entwickeln, die das Handwerk als Partner der Mobilitätswende in den Regionen und Städten einbeziehen. Um die Mobilitätsbedürfnisse der Betriebe - sowohl an ihren Standorten als auch bei den Kunden – zu integrieren, müssen gezielte Instrumente im Straßenverkehrsrecht entwickelt werden.

Der ZDH setzt sich dafür ein, dass auch in der laufenden Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) Handwerksverkehre besser berücksichtigt werden, unter anderem durch eine Weiterentwicklung der angedachten Lieferzonen für Handwerksfahrzeuge.“