Der Fachverband SHK Bayern fordert daher die politisch Handelnden auf, die Regelungen nochmals auf den Prüfstand zu stellen, zu entschlacken und praxistauglich auszugestalten. Insbesondere muss die Förderkulisse zum GEG entsprechend großzügig ausgestaltet werden. Die derzeit im Entwurf vorliegenden Höchstfördersätze sind trotz möglicher Zuschläge, bei weitem nicht ausreichend, die zu erwartenden hohen Investitionskosten in neue Wärmeerzeuger zu kompensieren. Hier ist eine Anhebung der förderfähigen Investitionskosten auf mindestens 45.000 Euro erforderlich, wenn es nicht zum weiteren Stillstand im Markt kommen soll. Außerdem muss für den Investor ein Wahlrecht für gestellte Anträge vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt und künftige Förderungen verstetigt werden. „Ein Förder-hü und -hott, wie wir es in den letzten Jahren erlebt haben, darf es nicht mehr geben. Die bayerische Bevölkerung braucht Verlässlichkeit bei der Investition in neue Wärmeerzeuger“, fordert Landesinnungsmeister Erich Schulz.