An der Abstimmung über die GEG-Novelle haben 679 Abgeordnete teilgenommen. Es gab 399 Ja-Stimmen, 275 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Die vorherige Debatte war auch von zahlreichen Redebeiträgen der Oppositions-Fraktionen gekennzeichnet, die große Zweifel aufkommen ließen, ob sich die am Pult stehenden Mitglieder des Bundestags mit dem zur Abstimmung gestellten Gesetzentwurf über die sommerliche Sitzungspause und in der Zeit davor sachlich auseinandergesetzt haben. Das wurde auch von den Rednern der Ampel-Fraktionen angeprangert. Gleichwohl wurde auch der holprige Weg zum Regierungsentwurf für die GEG-Novelle und danach selbstkritisch beleuchtet.
Fachverband SHK Bayern sieht Nachbesserungsbedarf bei Praxistauglichkeit
Der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern sieht analog zur Stellungnahme des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima nunmehr eine Chance zur Beruhigung der Unsicherheiten im Heizungsmarkt. Die sehr große Verunsicherung der Bevölkerung hinsichtlich der Entstehung des sogenannten Heizungsgesetzes und die daraus resultierende Eintrübung der Modernisierungsdynamik ist zu einer schwerwiegenden Belastung der Branche geworden. Das GEG regelt zu kleinteilig die einzelnen Tatbestände. Die Endkunden und auch Praktiker sind bei der Auslegung des Gesetzes und der Interpretation der Inhalte teilweise überfordert. Sollte die Verunsicherung im Markt anhalten, wird eine weitere Zurückhaltung der Endkunden die Folge sein.
Der Fachverband SHK Bayern fordert daher die politisch Handelnden auf, die Regelungen nochmals auf den Prüfstand zu stellen, zu entschlacken und praxistauglich auszugestalten. Insbesondere muss die Förderkulisse zum GEG entsprechend großzügig ausgestaltet werden. Die derzeit im Entwurf vorliegenden Höchstfördersätze sind trotz möglicher Zuschläge bei Weitem nicht ausreichend, die zu erwartenden hohen Investitionskosten in neue Wärmeerzeuger zu kompensieren. Hier ist eine Anhebung der förderfähigen Investitionskosten auf mindestens 45.000 Euro erforderlich, wenn es nicht zum weiteren Stillstand im Markt kommen soll. Außerdem muss für den Investor ein Wahlrecht für gestellte Anträge vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt und künftige Förderungen verstetigt werden. „Ein Förder-hü und -hott, wie wir es in den letzten Jahren erlebt haben, darf es nicht mehr geben. Die bayerische Bevölkerung braucht Verlässlichkeit bei der Investition in neue Wärmeerzeuger“, fordert Landesinnungsmeister Erich Schulz.
Fachverband SHK Baden-Württemberg: Land muss auf Öffnungsklausel des GEG verzichten
Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FV SHK BW) begrüßt als Vertretung der Handwerksbetriebe im Heizungsbau, dass das Hickhack um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorläufig beendet ist. „Der Bundestag hat das GEG am 8. September 2023 verabschiedet. Nun darf die Landesregierung dessen Komplexität nicht weiter erhöhen“.
„Niemand kann auf dieses Gesetz stolz sein“, sagt Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des FV SHK mit Sitz in Stuttgart. „Doch wir sind froh, dass nun etwas beschlossen ist. Jede weitere Verschiebung hätte die Zeit der Unsicherheit für die Kunden und Betriebe unnötig verlängert.“
Aus Sicht des Verbandes sind jedoch zügig weitere Schritte nötig. „Damit unsere Heizungsbauer und alle Hauseigentümer planen können, muss der Bund nun schnellstmöglich das Gesetz für die Wärmeplanung (WPG) und die Förderprogramme verabschieden.“ Zudem müsse das Land Klarheit darüber schaffen, wie es mit der Öffnungsklausel im GEG umgeht. „Ich erwarte von der Landesregierung in Baden-Württemberg, dass sie das angerichtete Chaos um das GEG nicht verschlimmert und auf eigene Regelungen mit zusätzlichen Fristen verzichtet“, erklärt Becker. Erst dann lasse sich wieder verbindlich sagen, wo welches Heizsystem am besten passt und welche Zuschüsse möglich sind.
Das Heizungsgesetz räumt den Ländern eine solche Öffnungsklausel ein. Weil das GEG mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft wurde, würden dann ab 1. Januar 2024 eine Vielzahl unterschiedlichster Regeln und Fristen gelten, ab wann Heizungen überwiegend mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese hängen davon ab, ob und wann Kommunen Wärme- oder Wasserstoffnetze planen beziehungsweise ausbauen und das Land dies in einer Verordnung feststellt. „Das Wirrwarr wäre perfekt, wenn das Land diese Verordnung mit der Folge zusätzlicher Fristen erlassen würde“, so Becker. „Das unnötig komplizierte GEG erschwert es Eigentümern und unseren Fachbetrieben ohnehin, herauszufinden, was für ein Gebäude gilt.“
Becker fordert die Landesregierung in diesem Zusammenhang auf, das Erneuerbare Wärmegesetz Baden-Württemberg zurückzuziehen, das einen Anteil von 15 Prozent an Erneuerbaren Energien beim Einbau neuer Heizkessel vorschreibt. Durch das GEG sei dieses Gesetz ab 1. Januar 2024 überholt, da der Bund weitergehende Vorgaben mache. „Das wäre auch der erste Beitrag des Landes zum Bürokratieabbau“, so Becker.
Zur geforderten Klarheits-Offensive gehört aus Sicht des Fachverbands, dass der Bund oder das Land bis Jahresende eine Webseite einrichtet. Darauf müsse jeder hausgenau, verständlich und rechtssicher nachsehen können, welche Vorgaben für das eigene Haus gelten, verlangt Becker.
„Unsere Heizungsbauer sollten ihre kostbare Zeit nicht dafür vergeuden müssen, zu ergründen, was in dem nun entstehenden Flickenteppich wo gilt. Sie nutzen diese Zeit sinnvoller dazu, klimaneutrale Heizungen einzubauen. Je einfacher Kunden und Heizungsbauer entsprechende Informationen finden, umso weniger müssen Bundestagsabgeordnete, die dieses GEG mitbeschlossen haben, selbst Fragen dazu beantworten“, rät Becker.
Unabhängig von den rechtlichen Möglichkeiten führt das neue Heizungsgesetz aus Sicht des Verbandes dazu, dass die qualifizierten Innungsfachbetriebe noch häufiger gefragt sein werden. „Welches System für das eigene Haus das passende ist und wann sich der Wechsel lohnt, dazu beraten unsere Innungsfachbetriebe mit dem blau-rot-gelben Eckring“, so Becker.
Gleichzeitig betont er: „Auf der sicheren Seite ist, wer sich für ein Heizsystem auf Basis Erneuerbarer Energien entscheidet. Dazu zählen insbesondere Wärmepumpen und Holzheizungen.“ Für Öl und Gas werde man künftig immer mehr zahlen müssen, da die CO2-Abgaben absehbar steigen. Zudem müsse man fossile Anlagen bereits in 21 Jahren stilllegen. Das schreibe das neue GEG vor.