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Feinstaubreduzierung

HKI unterstützt die konsequente Feinstaubreduzierung im Rahmen der klimapolitischen Ziele und fordert für eine konsequente Markteinführung entsprechende Fördermaßnahmen

Für eine schnelle und konsequente Markteinführung fordert der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI) daher entsprechende Fördermaßnahmen. Nur so können notwendige Stückzahlen erreicht und die aktuellen Kosten wirkungsvoll gesenkt werden

Diese Förderung muss sich an Anbieter von Einzelraumfeuerungen mit integriertem Abscheider genauso richten wie an Hersteller von separat angebotenen Abscheidern, die sich im Idealfall auch in bestehende Anlagen nachrüsten lassen.

Voraussetzung für eine Förderung - Prüfung nach einer anerkannten Regel der Technik

Als Voraussetzung für eine Förderung muss eine vorangegangene Prüfung der Produkte nach anerkannten Regeln der Technik sein. So kann zwar die Bewertung von integrierten Abscheidern im Rahmen der Produkttypprüfung – zumindest was die PM-Masse betrifft erfolgen, aber für separate Abscheider für Einzelraumfeuerungen gibt es keine praktikable technische Regel.

Daher treibt der HKI die Standardisierung der Bewertung der Abscheidewirkung solcher sekundären Emissionsminderungsmaßnahmen voran und unterstützt jegliche Bemühungen diese Technik für alle zugänglich und erschwinglich zu machen. Erst damit kann ein Abscheider sicher in das bestehende System eingebunden werden und seine Abscheidewirkung ist sichergestellt. Ohne anerkannte Zulassungsbedingungen und -regeln ist den Herstellern die Möglichkeit genommen, geprüfte und somit sichere Produkte auf den Markt zu bringen.

Validierung ist eine Grundvoraussetzung

Um also das Emissionsminderungsvermögen bspw. bei elektrostatischen Abscheidern überhaupt bewerten und vergleichen zu können, sind in entsprechenden Normen und/oder technische Regeln sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene, definierte Prüfaufbauten und transparente Prüfverfahren mit entsprechend einheitlichen Prüfkriterien unabdingbar. Nur so können vergleichbare Ergebnisse erzielt werden, auch wenn die Prüfungen von verschiedenen Prüfinstituten durchgeführt werden. Erste Ansätze sind vorhanden bedürfen allerdings unbedingt einer Validierung.

Um ein solches Projekt voranzutreiben wäre eine Projektförderung seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bzw. des Umweltbundesamtes von enormer Bedeutung.

Bezahlbarkeit, Betreibersicherheit und Planbarkeit stehen im Mittelpunkt

Darüber hinaus ist eine konsequente Nachrüststrategie mit gezielten Investitionsanreizen in Form von Aufklärungs- und Informationskampagnen in Verbindung mit Förderprogrammen wesentlich, um die Benutzer älterer Feuerstätten einen Anreiz zur Nachrüstung zu geben und die nicht ganz unerhebliche finanzielle Mehrbelastung durch die Installation eines Abscheiders abzufedern. Die Förderung sollte die Kosten der zusätzlichen Emissionsminderung also weitgehend kompensieren und eine ökologische Lenkungswirkung bei den Betreibern erzielen.

Auch wenn sich das Problem der Luftverunreinigung durch Staubemissionen aus der Holzverbrennung durch die Einführung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) in den letzten Jahren deutlich reduziert hat, ist es richtig und wichtig auf dem Gebiet der Emissionsminderung weiterhin für Entlastung zu sorgen.