Für viele Fernwärmekunden sind die aktuellen Heizkostenabrechnungen zu Beginn des Jahres ein Ärgernis. Bei den Nachzahlungen geht es nicht selten um mehrere hundert Euro und um Erhöhungen von bis zu 20 Prozent. Verbraucherverbände (vzbv) und Mieterorganisationen sprechen auf Basis einer aktuellen Markterhebung von überzogenen Preissteigerungen, die nicht nur auf die gestiegenen Energiepreise in Verbindung mit der Ukraine-Krise zurückzuführen sind. Sie bemängeln vor allem die fehlende Transparenz bei der Preisgestaltung und dass die Kunden in einem weitestgehend monopolistisch geprägten Markt gefangen sind, meist ohne Auswahlmöglichkeiten für weitere Anbieter und erwähnenswerten Wettbewerb. Schaut man in das neue Gebäudeenergie- oder Wärmeplanungsgesetz, dann stellen zentrale Wärmenetze als Schlüsseltechnologie neben dezentralen Heizungslösungen die hauptsächlich tragende Säule für die klimaneutrale Transformation der Wärmeerzeugung in Gebäuden dar. Allerdings gehen Experten und Fachverbände davon aus, dass in den kommenden Jahren milliardenschwere Investitionen in die kommunale Infrastruktur nötig sein werden, um die klimapolitischen Ziele im Wärmesegment überhaupt erreichen zu können.
Überprüfung der Schlüsseltechnologie Fernwärme geplant
Für das aus Fachverbänden im Heizungsbereich bestehende Bündnis Allianz Freie Wärme ist Fernwärme unter bestimmten Voraussetzungen ein strategisch wichtiges Element, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Aber aus all den vorgenannten Gründen und mit Blick auf den Verbraucherschutz hält man die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums für absolut richtig, sich den noch unregulierten Fernwärmemarkt genau anzusehen. Seit Jahren sind die Kartellbehörden immer wieder aktiv, was gegebenenfalls aber erst im Nachhinein vorübergehend wieder zu Kosten-erleichterungen bei den Kunden führt. Zudem zeigen wissenschaftliche Studien, dass Wärmenetze nur dann wirtschaftlich zu betreiben und damit auch bezahlbar sind, wenn es sich um deren Nutzung in kompakten Wohngebieten mit hohen Anschlussdichten und Abnehmerzahlen handelt. Ebenso wichtig ist die zusätzliche Einspeisung Erneuerbarer Energien, die bundesweit derzeit bei nur 18 Prozent liegt, also entsprechend gesteigert werden muss. Für neue Wärmenetze sind mit dem neuen GEG 65 Prozent Erneuerbare Energien gefordert.
Kommunale Wärmeplanung muss auf solider Basis zukunftstauglich sein
„Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung haben die Städte und Gemeinden nun die Pflicht, für die Wohngebiete auf fachlich solider Basis umsetzbare zukunftstaugliche, und für die Bürger letztlich bezahlbare Wärmetechniken für die Transformationspläne vorzugeben. Dabei muss den Kommunen bewusst sein, dass sie darüber entscheiden, ob sie die Verantwortung und die damit verbundenen Investitionen künftig selbst tragen oder ob sie wie bisher die Entscheidungsfreiheit darüber bei den Hausbesitzern belassen wollen“, sagt Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband der Deutschen Heizungstechnik e. V. (BDH). Die seit Beginn des Jahres verpflichtende Kommunale Wärmeplanung ist zwar rechtlich nicht bindend, stellt aber die Weichen für die künftige Wärmeversorgung der Bürger.
KfW-Förderanträge für klimafreundliche Heizungen gegen Ende Februar möglich
„Bis zur Veröffentlichung der Kommunalen Wärmeplanungen ist die Modernisierung einer alten Heizungsanlage, beispielsweise auch mit Heizöl und Erdgas, im Rahmen der GEG-Erfüllungsoptionen jederzeit möglich“, sagt Andreas Müller, Geschäftsführer Technik beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). CO₂-neutrale Holzfeuerstätten zum Beispiel als Hybridlösung mit Wärmepumpe sowieso. Standardlösungen gibt es aus Sicht der Allianz Freie Wärme allerdings nicht. Die Verbände empfehlen daher, für den Hausneubau oder die Gebäudesanierung fachliche Beratung und Unterstützung durch Energieberater, Heizungsbauer und Schornsteinfeger hinzuzuziehen, um die optimale Heizungs- und Ofenlösung zu finden. Sie wissen welche regenerative Heizungstechnik gegebenenfalls als Hybridsystem im Neubau und im Bestand jetzt die Effizienteste ist und welche Fördermittel es dafür gibt. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind laut KfW für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung je nach Höhe der förderfähigen Kosten Zuschüsse bis zu 23.500 Euro möglich. Voraussichtlich können ab Ende Februar 2024 entsprechende Anträge bei der KfW gestellt werden (Förderkonditionen KfW). Die Registrierung ist bereits freigeschaltet: Heizungsförderung für Privatpersonen (Kundenportal KfW). Für weitere Details zu den GEG-Erfüllungsoptionen und Förderrichtlinien: www.freie-waerme.de