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Statement Helmut Bramann, ZVSHK, GEG erneut in der Diskussion

Das Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG – so heißt es tatsächlich, kann gar nicht abgeschafft werden. Es basiert in wesentlichen Teilen auf Europäischen Vorgaben und muss sogar im Jahr 2026 von einer künftigen Bundesregierung wieder überarbeitet werden, um weitere europäische Vorgaben aufzunehmen. Das Ziel, klimaneutral im Gebäude zu werden, bleibt, und die Möglichkeiten, hierbei Fördermittel zu erhalten, werden nicht besser werden, als sie jetzt sind. Jetzt zu warten macht deshalb keinen Sinn.

Davon abgesehen: Wer „Heizungsgesetz“ sagt, meint wahrscheinlich nur den Paragraf 71 im GEG. Hier sind wir auch für Optimierung, unter anderem im Sinne echter Technologieoffenheit, Auflösung der nicht nachvollziehbaren Verquickung mit an anderer Stelle geregelten Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung und insgesamt einer Entschlackung der unübersichtlichen Detailvorgaben.