Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfolgt ab dem 1. Januar 2024 der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Den Bürgern stehen vielfältige Lösungen zur Verfügung. Es gilt dabei der Grundsatz der Technologieoffenheit. Beim Umstieg auf anteilig 65 Prozent Erneuerbare Energien können Hauseigentümer daher zwischen verschiedenen Technologien auswählen. Die jeweiligen technischen Randbedingungen und Anforderungen im GEG sind zu beachten. Staatliche Fördermittel können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW beantragt werden. Wie diese im Einzelnen aussieht, wird auf der Seite (www.energiewechsel.de) veröffentlicht. Es lohnt sich, diese Seite im Auge zu behalten, da hier neue und geänderte Förderungen veröffentlicht werden, sobald sie endgültig verabschiedet sind.
Das neue GEG wirft trotzdem noch einige Fragen auf. Die Freie Wärme (www.freie.wärme.de) hat die wesentlichen Punkte in Kürze zusammengefasst.
Generell gilt:
in Ihrer Kommune jederzeit möglich (KWP-Fristen: 2026/2028).
Ihre Jutta Lorenz
Chefredakteurin K & L-Magazin